Caloderma hat geschrieben:Geklagt, gewonnen und doch verloren ! Die Frau ist erledigt. Und, einer Probezeit obliegt sogar einer Kündigung ohne Angaben von Gründen.
Wieso "erledigt"? Dann wäre ja jeder "erledigt", der eine Probezeit nicht besteht.
Außerdem hat das Gericht festgestellt, dass die Kündigung unwirksam war:
Zwar sei diese vorliegend nicht an den Maßstäben des Kündigungsschutzgesetzes zu beurteilen, aber auch in der Probezeit seien das allgemeine Persönlichkeitsrecht und die allgemeine Handlungsfreiheit des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, argumentierten die Richter.
Auch Artikel 12 des Grundgesetzes verlange, dass ein bereits begründetes Arbeitsverhältnis mit dem ernsthaften Willen der Zusammenarbeit geführt werde.
Der Arbeitgeber hätte zwar ohne Angabe von Gründen wirksam kündigen können, nicht aber unter Angabe unzulässiger weil willkürlicher Gründe. Das gilt heutzutage sogar über das Arbeitsrecht hinaus im allgemeinen Zivilrecht. Ein Gastronom z. B. kann problemlos jedem Menschen den Zutritt zu seiner Kneipe oder Disco verweigern, er darf nur keine Begründung nennen, die nach dem Antidiskriminierungsgesetz unzulässig ist, z. B. die Rasse bzw. Volkszugehörigkeit des Gastes. Dann handelt er sich einen Schadensersatzanspruch ein.