FOCUS ONLINE Gesundheit - News zur Pandemie Freitag, 30.10.2020, 20:20
[...]
20.19 Uhr: Das Verwaltungsgericht Karlsruhe hat die Auflage des Maskengebots bei einer Querdenken-Demo am Samstag in Karlsruhe aufgehoben. Dem Antrag der Organisatorin der Demo gegen die Auflage der Stadt Karlsruhe habe das Gericht stattgegeben, teilte ein Sprecher des Gerichts am Freitagabend mit. Die Teilnehmer müssten sich somit nicht an die Auflage halten.
Die Vorgabe der baden-württembergischen Stadt greift aus Sicht des Gerichts zu stark in die Versammlungsfreiheit ein. Mit der konsequenten Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern gebe es ein ebenso geeignetes Mittel um das Risiko einer Ansteckung mit dem Coronavirus wirksam zu reduzieren, hieß es zur Begründung.
Durch den «stationären Charakter» und die Teilnehmerzahl von 500 gehe das Gericht davon aus, dass die Abstände einzuhalten sind. Zudem bestehe für die Stadt Karlsruhe die Möglichkeit, kurzfristig weitere Auflagen zu erlassen, sollten sich die Teilnehmer nicht an das Abstandsgebot halten. Es bestünde grundsätzlich die Möglichkeit, gegen die Entscheidung beim Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg in Mannheim Beschwerde einzulegen.
[...]"
Mehr news unter:https://www.focus.de/gesundheit/news/co ... 59149.htmlKommentar
Richter werden in Deutschland immer mehr zum Problem, anstatt dass sie Probleme lösen würden, was ihr Job wäre.
Die Richter des Verwaltungsgerichts Karlsruhe mögen einmal vorführen. wie sie auch bei einer Anzahl von "nur" 500 Personen sicherstellen wollen, dass der Mindestabstand von 1,5 m, der für sich schon definitiv zu gering ist (insbesondere bei windstiller, kühler und feuchter Witterung, was die Richter offensichtlich auch noch nicht mitbekommen haben), überall eingehalten wird. Dafür bräuchte man mindestens 2 Hundertschaften Polizisten. Darüber hinaus ist, gerade weil es sich um eine Querdenker-Demo handelt, nicht einmal sicher gestellt, dass die Zahl von 500 Personen höchstens überhaupt beachtet werden würde.
Mein Tipp an die Polizei. Wird festgestellt, dass die Mindestabstände nicht eingehalten werden (das lässt sich locker von außen mit 'nem guten Feldstecher erledigen), und/ oder die vorgegebene Anzahl Teilnehmer überschritten wird, nach einer Warnung sofort die Demo auflösen. Dann ist Feierabend mit solch völlig kontraproduktiven Gerichtsentscheidungen.
Die nächsten unbedingt aufzulegenden Studien sollten die sein, die nachweisen, wie viele Neuansteckungen und Tote auf inakzeptable Gerichtsentscheidungen zurückgehen.
Man muss allerdings auch der Bundesregierung einen schweren Fehler anlasten. Jetzt haben wir dafür keine Zeit mehr, aber es waren 8 Monate, in denen man hätte eine tragfähige Nostandsgesetzgebung auf den Weg bringen können, da dieses Ergebnis abzusehen war. Nun muss man sich mit unsinnigen Haarspaltereien und völlig kontraproduktiven Gerichtsentscheidungen herumärgern. Es hat sich schon als übel genug erwiesen, dass dieses föderalistsiche Staatsaystem einer solchen Herausforderung eines übergesetzlichen Gesundheitsnotstands wie dem einer Pandemie nicht nur nicht gewachsen ist, sondern dafür völlig untauglich. Wenn man in einer Sitauation wie dieser, sprich beim Erfordernis eines effektiven Krisenmanagements, nämlich eins gar nicht gebrauchen kann, ist es das Grundprinzip von "Viele Köche verderben den Brei", das dem Föderalismus immanent ist.
In anderen demokratischen europäischen Ländern wird über solche Haarspaltereien gar nicht diskutiert: In Spanien gibt es einen Notstand mit weitreichenden Einschränkungen bis Mai 2021 (!), in Frankreich gibt es wesentlich härtere Ausgangsbeschränkungen als hier, (dort kommt man nur noch mit entsprechender Bescheinigung vor die Tür). Nur in Deutschland, also bei denen, von denen Viele ihre Freiheiten gar nicht zu würdigen und zu schätzen wissen, tobt der Egoismus sich aus und jeder kleine Egoist kann alles konterkarieren, was bislang erreicht worden ist.