Zunächst ein Link zur Internetseite dieser Partei:
http://www.parteidervernunft.de/
Erläuterung zu Artikel 2 — Recht auf Leben
1. Absatz 1 dieses Artikels basiert auf Artikel 2 Absatz 1 Satz 1 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK),
der wie folgt lautet:
„1. Das Recht jedes Menschen auf Leben wird gesetzlich geschützt ...“.
2. Satz 2 der genannten Vorschrift, der die Todesstrafe zum Gegenstand hatte, ist durch das Inkrafttreten des Protokolls
Nr. 6 zur EMRK hinfällig geworden, dessen Artikel 1 wie folgt lautet:
„Die Todesstrafe ist abgeschafft. Niemand darf zu dieser Strafe verurteilt oder hingerichtet werden.“
Auf dieser Vorschrift beruht Artikel 2 Absatz 2 der Charta.
3. Die Bestimmungen des Artikels 2 der Charta entsprechen den Bestimmungen der genannten Artikel der EMRK und
des Zusatzprotokolls. Sie haben nach Artikel 52 Absatz 3 der Charta die gleiche Bedeutung und Tragweite. So
müssen die in der EMRK enthaltenen „Negativdefinitionen“ auch als Teil der Charta betrachtet werden:
a) a) Artikel 2 Absatz 2 EMRK:
„Eine Tötung wird nicht als Verletzung dieses Artikels betrachtet, wenn sie durch eine Gewaltanwendung
verursacht wird, die unbedingt erforderlich ist, um
a) jemanden gegen rechtswidrige Gewalt zu verteidigen;
b) jemanden rechtmäßig festzunehmen oder jemanden, dem die Freiheit rechtmäßig entzogen ist, an der
Flucht zu hindern
c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.;
14.12.2007 DE Amtsblatt der Europäischen Union C 303/17
(*)
PeterS hat geschrieben:Für mich explizit wichtig ist die Hervorhebung C) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederschlagen.
Denn da sind wir bei meinen 2 Millionen Ravern in Berlin, die eben nicht tanzen, sondern ihr Recht einfordern.
Ist das dann ein Aufruhr und die dann erlaubte Bundeswehr mit Einsatz zur Sicherung des Friedens im Innern knallt mit den Leos 2 da rein
Artikel 20
(1) Die Bundesrepublik Deutschland ist ein demokratischer und sozialer Bundesstaat.
(2) Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus. Sie wird vom Volke in Wahlen und Abstimmungen und durch besondere Organe der Gesetzgebung, der vollziehenden Gewalt und der Rechtsprechung ausgeübt.
(3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.
(4) Gegen jeden, der es unternimmt, diese Ordnung zu beseitigen, haben alle Deutschen das Recht zum Widerstand, wenn andere Abhilfe nicht möglich ist.
Genau deshalb ist es wichtig, dass sich solche Geschichten auch verkaufen. Denn wenn ein Chefredakteur schon einmal das Risiko eingeht sich und das Blatt in Verruf zu bringen und dann interessiert es die Leser nicht mal, dann lässt er es eben ganz. Ich möchte mich auch bei jedem alternativen Medium bedanken das diesen Artikel hier verlinkt. Manche lehnten das bei der Klimagate-Story mit der kruden Begründung ab, das wäre ja Werbung für Focus Money. Da beschwert man sich also jahrelang, dass die Mainstream-Medien nichts bringen und wenn es dann soweit ist, wird es ignoriert.
PeterS hat geschrieben:c) einen Aufruhr oder Aufstand rechtmäßig niederzuschlagen“.
Rücktritt vom Bundesvorstand
Mitteilung, 09. November 2014
Hiermit teilen die Mitglieder des Bundesvorstandes, Susanne Kablitz (Bundesvorsitzende), Uwe Schröder (stellv. Bundesvorsitzender und kommissarischer Landesvorsitzender Niedersachsen), Peter Bruchmann (stellv. Bundesvorsitzender und Landesvorsitzender Thüringen), Johannes Roßmanith (Bundesgeschäftsführer), Gerhard Breunig (Bundesgeneralsekretär), Peter Abel (Bundesfinanzvorstand und Landesgeschäftsführer Hessen), André Liedgens (Mitglied des Bundesvorstandes und Mitglied des Landesvorstandes NRW) und Thomas Stahl (Mitglied des Bundesvorstandes und Mitglied des Landesvorstandes Bayern) mit, dass sie zum 09.11.2014 ihren Rücktritt von allen Parteiämtern und den gleichzeitigen Austritt aus der Partei der Vernunft erklärt haben.
Den Rücktritt begründen die ausgeschiedenen Mitglieder des Bundesvorstandes mit den aus ihrer Sicht in der PDV nicht umsetzbaren, im Grundsatzprogramm niedergelegten, Zielsetzungen, da es an dem als unerlässlich angesehenen, an der Realität und pragmatischem Vorgehen ausgerichteten Umsetzungswillen fehlt. Mit dem konsequenten Austritt aus der Partei schaffen sie sich damit selbst die Möglichkeit, ihre Zielsetzung, wieder mehr konsequentes liberales Denken in der Gesellschaft zu verankern, in einer anderen Konstellation nach vorne zu treiben.
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