Artikel 146 GG

Kommentare zu dem entstehenden Verfassungsentwurf bitte nur auf dieses Unterforum schreiben, nicht in den Verfassungstext selbst.

Re: Artikel 146 GG

Beitragvon AlexRE » Di 3. Jan 2012, 11:45

Noch ein Nachtrag auf politikboard.org:

odiug hat geschrieben:Nach der Logik der "Deutsches Reich Buerger" kann die BRD also keine zwischenstaatlichen Vertraege abschliessen, da dies ja ein Eingriff in die Souveraenitaet des Staates waere ... das lustige ist nur, dass unter dieser Definition auch das Deutsche Reich nie Souveraen war.


Nach der Logik der "Reichsbürger" hat weder das 2. noch das 3. Reich wirklich existiert, weil bei der Auflösung des 1. Reichs 1805/6 die formellen Anforderungen nicht erfüllt wurden.

Solche Feinheiten sind denen aber sch....egal, weil die ganzen pseudojuristischen Argumente nur ein Instrumentarium für revisionistische Ziele sind. Bekanntlich interessieren sich Rechtsradikale nur für §§, solange sie nicht an der Macht sind. Sobald die Sorte selbst zu entscheiden hat, muss sich natürlich jedes Recht "höheren nationalen Interessen" unterordnen oder es kommt irgendein Sch ... Marke "Führerworte haben Gesetzesrang".


http://politikboard.org/showthread.php? ... ein-souveräner-Rechtsstaat/page14
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Artikel 146 GG

Beitragvon GasGerd » Mi 15. Aug 2012, 18:37

Die gmx - Meute erörtert mal wieder Grundgesetzfragen:

Affendings

"ZITAT "Deutschland hat bis heute keine Verfassung!"


Nirgendwo steht, dass wir eine haben MÜSSEN! Auch nicht im Grundgesetz"

Das stimmt, aber wenn man den Artikel 146 GG in Verbindung mit der Präambel alter Fassung (vor der Wiedervereinigung liest) wird ziemlich deutlich, dass es sich dabei nicht nur um eine rein deklaratorische Feststellung handelt, dass die Deutschen sich nach der Wiedererlangung der Einheit in Freiheit eine neue Verfassung geben dürfen. Das darf ein Volkssouverän in einer echten Demokratie nämlich sowieso, dieses Recht geht also schon aus Art. 20 Abs. 2 GG hervor (Demokratieprinzip).

Tatsächlich kann der Art. 146 GG nur als AUFTRAG der Autoren und Autorinnen des Grundgesetzes an das deutsche Volk für die Zeit nach der Wiedervereinigung verstanden werden.

Wenn die Deutschen aber Kohl wählen ("GG hat sich bewährt, machen wir weiter so") und nach ihm Krampen des gleichen Kalibers, anstatt dem Verfassungsauftrag des GG zu entsprechen, kriegen sie eben, was sie verdienen.

Kohl, Schröder, Merkel - Umverteilung von unten nach oben und sukzessive Auflösung der Kernpostulate des GG (wg. "Alternativlosigkeit") statt Freiheit und Recht.

Wer lieber nach unten tritt, den Nachbarn verklagt und dem Boss in den Hintern kriecht statt den aufrechten Gang eines echten Volkssouveräns zu üben, verdient ein funktionierendes Grundgesetz oder eine neue Verfassung auch nicht.


http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/15978268?sp=385#jump
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Re: Artikel 146 GG

Beitragvon GasGerd » Do 16. Aug 2012, 13:55

Heute auf gmx geschrieben:

Seite 57:

Chris82
| 15851 Beiträge
@Gerd154 Ich denke zwar nicht dass man daraus einen expliziten Auftrag ableiten kann, sondern nur die Option, aber das ist eben Auslegungssache. Was mich viel eher interessiert ist doch die Frage, welche Vorteile hätten wir mit einer neuen Verfassung?
Denn mal realistisch betrachtet muss man sich ja fragen WER soll die ausarbeiten? Wer formuliert diese? Politiker? Juristen? Philosophen? Und dann Volksabstimmung? Bei all den Kompromissen die es dann gäbe würde mich wundern wenn genug übrig bleibt um etwas besseres zu schaffen, als das was wir mit dem GG haben.
---------------------------------

Umgekehrt wird ein Schuh draus. Nicht eine neue Verfassung, die das Volk sich selbst gibt, müsste durch faule Kompromisse verwässert werden, sondern das heutige Grundgesetz wird in wesentlichen Teilen von Halbheiten bestimmt, die den Machtstrukturen in der Bundesrepublik geschuldet sind.

So sollen z. B. Abgeordnete unabhängig und nur ihrem Gewissen verpflichtet sein (Art 38 GG), riskieren aber für jede Unbotmäßigkeit gegenüber den Parteioberen ihren sicheren Listenplatz.

Angeblich soll alle Staatsgewalt vom Volke ausgehen (Art 20 II), Wahlversprechen und Parteiprogramme sind aber völlig unverbindlich und noch so starke Abweichungen der Regierung vom Wählerauftrag sind nicht durch Volksabstimmungen auf Bundesebene korrigierbar.

Schließlich wählen die Parteioberen auch noch die Verfassungsrichter nach Parteibuchproporz und damit nach politisch - ideologischer Wohlgefälligkeit aus statt nach juristisch - fachlichen Qualitäten. Diese richterlichen Träger politisch - ideologischer Brillen haben dann auf jedem rechtlichen Konfliktfeld das allerletzte Wort und beeinträchtigen so die Unabhängigkeit der dritten Gewalt.

NICHTS (!) von dem wäre mehrheitsfähig, wenn das Volk über eine Verfassung abstimmen würde. Insbesondere in der Frage von Volksabstimmungen auf Bundesebene äußern sich bei Umfragen zwischen 2/3 und über 80 % der Befragten zugunsten deren Einführung. Mittlerweile treten auch alle Parteien außer CDU / CSU offiziell dafür ein. Im Jahre 2002 hat es schon einmal eine einfache Mehrheit im Bundestag dafür gegeben, die aber bekanntlich nicht für eine Grundgesetzänderung reicht.

Eine zentrale staatsrechtliche Frage, die die Autoren des GG 1949 nur vorläufig und den damaligen außenpolitischen Sachzwängen geschuldet geregelt haben, wird also seit der Wiedervereinigung ausschließlich durch die Sperrminorität der Union im Bundestag und Bundesrat gegen Grundgesetzänderungen bestimmt.

Insgesamt sind diese Zustände nur haltbar, weil die Deutschen sich traditionell gerne einreden lassen, in der besten aller Welten zu leben. Wenn die große Mehrheit der eingebildeten Mittelständler in Deutschland, die sich vor dem Abstieg in prekäre Verhältnisse sicher fühlt, ihren Irrtum bemerkt, kann es aber auch und gerade für die deutsche Demokratie gefährlich werden. In so einer Situation wäre eine Verfassungsordnung, die auf einem Mehrheitswillen des Volkes beruht, mit Sicherheit stabiler als ein Grundgesetz, das in wesentlichen Punkten nur durch eine Sperrminorität legitimiert ist.


http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/15978268?sp=420#jump
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Re: Artikel 146 GG

Beitragvon GasGerd » Sa 18. Aug 2012, 14:02

Die Diskussion hat sich schon wieder totgelaufen:

Affenzirkus

"Allgemein: ich kann mit Grundgesetz und ohne Friedensvertrag recht gut leben. Ich wüßte nicht, welche positiven Auswirkungen eine Verfassung und ein Friedensvertrag auf mein Leben und auch auf die existierenden Probleme in Deutschland haben sollte??

Auch Großbritannien hat NICHT "das", was man allgemein unter einer "Verfassung" versteht."

Aus meinem Text auf S. 61 des threads:

"Insbesondere in der Frage von Volksabstimmungen auf Bundesebene äußern sich bei Umfragen zwischen 2/3 und über 80 % der Befragten zugunsten deren Einführung. Mittlerweile treten auch alle Parteien außer CDU / CSU offiziell dafür ein. Im Jahre 2002 hat es schon einmal eine einfache Mehrheit im Bundestag dafür gegeben, die aber bekanntlich nicht für eine Grundgesetzänderung reicht.

Eine zentrale staatsrechtliche Frage, die die Autoren des GG 1949 nur vorläufig und den damaligen außenpolitischen Sachzwängen geschuldet geregelt haben, wird also seit der Wiedervereinigung ausschließlich durch die Sperrminorität der Union im Bundestag und Bundesrat gegen Grundgesetzänderungen bestimmt."

Großbritannien (und Dänemark) hat keine Verfassung im Sinne eines geschlossenen Gesetzeswerkes mit der Überschrift "Verfassung", wohl aber eine Sammlung (staats-) rechtlicher Prinzipien, die nicht zur Disposition der Tagespolitik stehen und in ihrer Gesamtheit als Verfassung zu werten sind. Das ist über Jahrhunderte hinweg entstanden, wesentliche Marksteine dieser Entwicklung sind die Magna Charta (11. Jh.) und die Bill of Rights (17. Jh.). Das ist ein wichtiges praktisches Beispiel für ein staatsrechtliches Prinzip, das auch für das GG von Bedeutung ist: Nicht äußere Form einer Verfassung oder das Verfahren der Verfassungsschöpfung (Volksabstimmung oder Repräsentanten - Konvent) oder gar die Überschrift (Verfassung oder Grundgesetz) sind entscheidend für die Legalität und politische Legitimität einer Verfassung, sondern der dauerhaft stabile Wille des Staatsvolkes, das Gesetzeswerk als die eigene Verfassung anzusehen.

Da das Grundgesetz von einer sehr großen Mehrheit der Deutschen als ihre Verfassung angesehen wird, sind alle formalrechtlichen Argumente (die man häufig von rechten Forenschreibern liest), die dem GG den Verfassungscharakter absprechen, heiße Luft.

Aus demselben Grund kann aber eine staatsrechtliche Grundsatzentscheidung wie der Bann von Volksabstimmungen auf Bundesebene aus dem GG nicht legitim sein, wenn die Voraussetzungen, die die Autoren des GG für eine Neuverhandlung vorgesehen hatten, eingetreten sind (Wiedervereinigung) und kein Mehrheitswille diese Grundsatzentscheidung trägt.

Das GG hat also eine grobe politische Legitimitätslücke, die sich in einer zukünftigen größeren politischen und / oder ökonomischen Krise in Deutschland bzw. Europa als gefährliches Gift erweisen könnte. Die erreichten Ziele des europäischen Einigungsprozesses können einfach nicht absolut stabil und krisenfest sein, wenn man den Weg dorthin wegen der Umgehung staatsrechtlicher Notwendigkeiten nachträglich politisch in Frage stellen kann.


http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/15978268?sp=427#jump
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Re: Artikel 146 GG

Beitragvon AlexRE » Sa 22. Jun 2013, 00:19

Gerade auf Facebook geschrieben:

Bild

... seit 1990 sogar gegen das Grundgesetz. Und mit einer dergestalt defekten Verfassung gehen sie jetzt in die Endrunde der europäischen Einigung: viewtopic.php?f=43&t=99#p1923


https://www.facebook.com/photo.php?fbid=10151690463855560&set=a.422058705559.215009.40874340559&type=1&theater
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Re: Artikel 146 GG

Beitragvon Sonnenschein+8+ » So 28. Jul 2013, 16:02

so ein a.... :evil:

http://www.berliner-zeitung.de/polizei/mueggelsee--reichsbuerger--quaelt-seinen-hund,10809296,23824832.html

MÜGGELSEE

„Reichsbürger“ quält seinen Hund

BERLIN – Die Polizei fahndet noch immer nach einem aus der Psychiatrie ausgebrochenen „Reichsbürger“. Seit Mittwoch ermittelt sie gegen einen Mann, der ebenfalls zu der gefährlichen Szene gehört, sich als Polizist ausgibt und einen Hund quälte.

.....

Nach Informationen der Berliner Zeitung hatten besorgte Restaurantgäste die Polizei gegen 18.30 Uhr zu einem Lokal am Müggelseedamm in Rahnsdorf gerufen. Der 39-jährige polizeibekannte Andreas L. schlug seinen Hund, einen Husky, und tauchte ihn immer wieder mit dem Kopf ins Wasser des Müggelsees.


zu den komischen reichsbürgern hab ich auf dem hpf was geschrieben

http://www.politikforen.net/showthread.php?142832-gef%C3%A4hrlicher-%E2%80%9EReichsb%C3%BCrger%E2%80%9C-qu%C3%A4lt-seinen-Hund/page2

passt ja zu leuten die das gg ablehnen und die verfassung davor für gültig halten.

das gg schützt tiere

http://dejure.org/gesetze/GG/20a.html

die alte verfassung aber nicht.

p. s. tierquäler sollte man zusammen mit kifis auf eine insel in südpol nähe aussiedeln da können sie sich ihre verfassung frei aussuchen.
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Re: Artikel 146 GG

Beitragvon Staber » So 28. Jul 2013, 18:01

Sonnenschein+8+ hat geschrieben:so ein a.... :evil:

http://www.berliner-zeitung.de/polizei/mueggelsee--reichsbuerger--quaelt-seinen-hund,10809296,23824832.html

MÜGGELSEE

„Reichsbürger“ quält seinen Hund

BERLIN – Die Polizei fahndet noch immer nach einem aus der Psychiatrie ausgebrochenen „Reichsbürger“. Seit Mittwoch ermittelt sie gegen einen Mann, der ebenfalls zu der gefährlichen Szene gehört, sich als Polizist ausgibt und einen Hund quälte.

.....

Nach Informationen der Berliner Zeitung hatten besorgte Restaurantgäste die Polizei gegen 18.30 Uhr zu einem Lokal am Müggelseedamm in Rahnsdorf gerufen. Der 39-jährige polizeibekannte Andreas L. schlug seinen Hund, einen Husky, und tauchte ihn immer wieder mit dem Kopf ins Wasser des Müggelsees.


zu den komischen reichsbürgern hab ich auf dem hpf was geschrieben

http://www.politikforen.net/showthread.php?142832-gef%C3%A4hrlicher-%E2%80%9EReichsb%C3%BCrger%E2%80%9C-qu%C3%A4lt-seinen-Hund/page2

passt ja zu leuten die das gg ablehnen und die verfassung davor für gültig halten.

das gg schützt tiere

http://dejure.org/gesetze/GG/20a.html

die alte verfassung aber nicht.

p. s. tierquäler sollte man zusammen mit kifis auf eine insel in südpol nähe aussiedeln da können sie sich ihre verfassung frei aussuchen.


Warum so weit, Mellum reicht doch! :lol: :lol:
gruß staber
"Wir werden Ambos ,wenn wir nichts tun um Hammer zu sein."
Fürst Otto Eduard Leopold von Bismarck-Schönhausen (1815-1898)

Gesund bleiben !
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Re: Artikel 146 GG

Beitragvon AlexRE » So 16. Feb 2014, 02:19

Gerade auf Facebook geschrieben:

verfassung.jpg
verfassung.jpg (45.94 KiB) 33103-mal betrachtet



>> Das GG wurde uns von den Siegermächten diktiert <<


Ja klar, und das Christentum wurde uns von Karl dem Großen diktiert. Trotzdem lassen die Leute ihre Kinder heute freiwillig taufen und das GG haben die Deutschen spätestens mit der Wiederwahl Helmut Kohls 1994 als ihre Verfassung anerkannt. Außerdem hat es sehr viele GG - Änderungen ohne jede Einflussnahme fremder Mächte gegeben.

Wer unter diesen Umständen den Verfassungscharakter des GG bestreitet, versteht entweder nichts von der Materie oder er ist ein antidemokratischer Agitator. Ein Gesetzeswerk erlangt durch den Willen des Staatsvolks Verfassungscharakter und das ist im Falle des GG eindeutig gegeben.

Nichtsdestoweniger hat ein echter Volkssouverän immer das Recht, sich jederzeit eine neue Verfassung zu geben und diese auch direktdemokratisch zu verhandeln. Das ist im GG - Art. 146 sogar ausdrücklich festgehalten, wenngleich diese Aussage nur deklaratorischen Charakter hat, weil ihr Inhalt sowieso selbstverständlich ist.

Trotz alldem wäre eine neue durch Referendum direktdemokratisch legitimierte Verfassung auf der Grundlage des GG immer noch wünschenswert, möglichst vor dem endgültigen Inkrafttreten einer europäischen Verfassung. Aber wer dafür werben will, sollte den Deutschen nicht weiszumachen versuchen, dass ihr in den Wahlen nach der Wiedervereinigung zum Ausdruck gekommener Wille in Bezug auf das GG gar nicht ihr Wille war.

Wer sich veralbert vorkommt, stellt die Ohren nämlich auf Durchzug.
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Re: Artikel 146 GG

Beitragvon AlexRE » Mo 17. Feb 2014, 00:33

Mal gucken, ob den Staatsleugnern im Internet noch weitere Thesen zur Anfechtbarkeit des Grundgesetzes einfallen. ;)

Bild
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Re: Artikel 146 GG

Beitragvon AlexRE » So 22. Nov 2015, 15:24

Auf Facebook gesehen und kommentiert:

Bild

>> so lange Mario Barth eine TV-Show hat und Fußballstadien an Fans füllt, ist dieses Land nicht souverän im Kopf. <<

Die mangelnde innere Souveränität Deutschlands als Folge der demokratischen Unerwachsenheit der Deutschen ist in der Tat das Problem.

Mario Barth ist daran aber eher unschuldig. Als der deutsche Papier - Volkssouverän sich 1990/91 mit dem Kohl - Spruch vom bewährten Grundgesetz hat abspeisen lassen und auf den Auftrag der Verfassungsväter und - mütter aus Art. 146 GG gespuckt hat, war Mario Barth noch gar nicht in den Medien unterwegs.
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