Artikel 102 GG / Todesstrafe
Verfasst: Sa 30. Mär 2013, 20:43
Das Thema wurde bislang auf unseren Foren nicht angesprochen, weil alle Teilnehmer unserer Foren einschließlich meiner Wenigkeit ganz selbstverständlich davon ausgegangen sind, dass diese grundsätzliche Entscheidung der Väter und Mütter des Grundgesetzes zeitlos richtig und nicht diskussionsbedürftig sei:
http://dejure.org/gesetze/GG/102.html
Auf dem schlauen Forum gibt es aber einen thread zu dem Thema:
http://globaltalk.userboard.org/post10835.html#p10835
Dort wurden Gesichtspunkte angesprochen, derentwegen ich nun doch ein paar Takte zu dem Thema schreiben möchte. Ich finde nämlich bedenklich, dass die wegen schlechter Erfahrungen mit Fehlurteilen und Missbräuchen der staatlichen Macht legal zu töten in den meisten Staaten erfolgte Abschaffung der Todesstrafe heutzutage regelmäßig als zwingende Konsequenz der universellen Geltung der Menschenrechte angesehen wird, die den Mördern selbst ein ureigenes unantastbares Menschenrecht auf Leben verschafft hat. Das war nämlich rechtsgeschichtlich betrachtet nicht so. Es ging ursprünglich immer nur um das Risiko von Fehlurteilen und die Erfahrungen mit braunen und roten Staatsverbrechern.
Außerdem kann es m. M. n. nicht gut für die freie Welt sein, wenn der stärkste ihr zugehörige Staat, die seit ihrer Gründung kontinuierlich demokratisch und rechtsstaatlich verfassten USA (was man nicht von allen heutigen europäischen Gutmenschen - Hochburgen behaupten kann) von der veröffentlichten Meinung anderer Demokratien als minderwertiger, weil dem eigenen Menschenrechtsverständnis nicht entsprechender, Rechtsstaat angesehen und behandelt wird.
Artikel 102
Die Todesstrafe ist abgeschafft.
http://dejure.org/gesetze/GG/102.html
Auf dem schlauen Forum gibt es aber einen thread zu dem Thema:
http://globaltalk.userboard.org/post10835.html#p10835
Dort wurden Gesichtspunkte angesprochen, derentwegen ich nun doch ein paar Takte zu dem Thema schreiben möchte. Ich finde nämlich bedenklich, dass die wegen schlechter Erfahrungen mit Fehlurteilen und Missbräuchen der staatlichen Macht legal zu töten in den meisten Staaten erfolgte Abschaffung der Todesstrafe heutzutage regelmäßig als zwingende Konsequenz der universellen Geltung der Menschenrechte angesehen wird, die den Mördern selbst ein ureigenes unantastbares Menschenrecht auf Leben verschafft hat. Das war nämlich rechtsgeschichtlich betrachtet nicht so. Es ging ursprünglich immer nur um das Risiko von Fehlurteilen und die Erfahrungen mit braunen und roten Staatsverbrechern.
Außerdem kann es m. M. n. nicht gut für die freie Welt sein, wenn der stärkste ihr zugehörige Staat, die seit ihrer Gründung kontinuierlich demokratisch und rechtsstaatlich verfassten USA (was man nicht von allen heutigen europäischen Gutmenschen - Hochburgen behaupten kann) von der veröffentlichten Meinung anderer Demokratien als minderwertiger, weil dem eigenen Menschenrechtsverständnis nicht entsprechender, Rechtsstaat angesehen und behandelt wird.