SPIEGEL: Aber für zuständig halten Sie sich?
Papier: Auch das kann ich Ihnen jetzt noch nicht sagen. Im Hinblick auf den Grundrechtsschutz gegenüber EG-Recht hat das Bundesverfassungsgericht entschieden, dass es sich nur so lange zurückhält, wie auf europäischer Ebene gleichwertiger Grundrechtsschutz gewährleistet ist.
Quelle: http://wissen.spiegel.de/wissen/dokument/dokument.html?id=55410948&top=SPIEGEL&suchbegriff=kann+das+verfassungsgericht+dir+b%C3%BCrgerrechte+noch+sch%C3%BCtzen&quellen=%2BBX%2CWIKI%2C%2BSP%2C%2BMM%2CALME%2C%2BMEDIA&vl=0