Art 16
(1) Die deutsche Staatsangehörigkeit darf nicht entzogen werden. Der Verlust der Staatsangehörigkeit darf nur auf Grund eines Gesetzes und gegen den Willen des Betroffenen nur dann eintreten, wenn der Betroffene dadurch nicht staatenlos wird.
(2) Kein Deutscher darf an das Ausland ausgeliefert werden. Durch Gesetz kann eine abweichende Regelung für Auslieferungen an einen Mitgliedstaat der Europäischen Union oder an einen internationalen Gerichtshof getroffen werden, soweit rechtsstaatliche Grundsätze gewahrt sind.
http://www.gesetze-im-internet.de/gg/art_16.html
Da der "Islamische Staat" kein Staat im Sinne des Grundgesetzes ist, dessen Staatsbürgerschaft deutsche IS - Kämpfer erworben haben könnten, wird diese Idee von Herrn Bosbach kaum über das Palaver - Stadium hinauskommen:
„Islamischer Staat“
Bund will IS-Terroristen deutsche Pässe entziehen
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Von einem Entzug des deutschen Passes und dem automatischen Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft für IS-Kämpfer erhofft sich der Vorsitzende des Bundestags-Innenausschusses, Wolfgang Bosbach, „eine enorme präventive Wirkung“. Wer sich dieser terroristischen Armee anschließe, dokumentiere damit „seine Abkehr von allen bundesrepublikanischen Werten und unserer Verfassung“, erklärte Bosbach. „Solchen Leuten muss klar sein, dass es für sie kein Zurück geben kann!“ so Bosbach weiter.
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http://www.faz.net/aktuell/politik/inland/islamischer-staat-bund-will-is-terroristen-deutsche-paesse-entziehen-13164959.html