Re: EuGHMR - Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland
Verfasst:
Fr 15. Jul 2011, 17:49
von GasGerd
Das habe ich heute auf gmx dazu geschrieben:
"Nach Angaben von "Der Westen" galt der Mann bei Polizei und Therapeuten als Musterbeispiel einer Resozialisierung, weshalb man die Observation Ende 2010 einstellte."
Als wenn die Forensiker und Polizeibeamten nicht wüsste, dass Triebtäter (!) meistens unauffällig leben und in Freiheit dementsprechend "sozialisiert" erscheinen.
Denen ist einfach die Rund - um - die Uhr - Überwachung aller wegen des EGHMR - Urteils freigelassener gefährlicher Gewaltverbrecher zu aufwändig geworden.
Also werden absurde Begründungen dafür erdichtet, die Sicherheit der Menschen, in diesem Fall speziell die der Kinder, mal wieder hintanzustellen. Das ist das Grundwesen dieses Staates, die offiziellen Stellungnahmen sind bla bla und pure Volksverarschung.
Kein Wunder, dieses Volk fordert praktisch an jedem Wahlsonntag heraus, in den nächsten 4 Jahren wieder durchgängig verarscht zu werden.
http://meinungen.gmx.net/forum-gmx/post/12567444?sp=294#jump
Re: EuGHMR - Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland
Verfasst:
Fr 15. Jul 2011, 18:19
von maxikatze
Mein Beitrag auf web/gmx:
Wir müssen uns die Frage stellen, ob Sicherheitsverwahrte überhaupt jemals in die Freiheit entlassen werden dürfen.
Ich schrieb gestern schon an anderer Stelle in diesem Forum, dass kein Therapeut hundertprozentig sagen kann, ob ein Täter bei passender Gelegenheit sich nicht doch wieder ein Opfer sucht, weil niemand weiß, was sich in seinem Kopf für Phantasien abspielen.
Re: EuGHMR - Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland
Verfasst:
Sa 16. Jul 2011, 16:01
von Santo
Das faktische, mit einer Sicherungsverwahrung in Zusammenhang stehende, psychologische Kardinalproblem lässt sich wie folgt umschreiben:
Solange ein insbesondere des Kindesmissbrauchs überführter Täter in Strafhaft ist, befindet er sich in einer reizarmen Umgebung, in der es sich für ihn einigermaßen ohne Komplikationen leben lässt. Sobald ein solcher Täter jedoch wieder in Freiheit entlassen wird und am normalen sozialen Leben teilnimmt, erhöhen sich die für ihn risikobehafteten Reize in kürzester Zeit um ein Vielfaches, worauf der Entlassene oft anscheinend in keinster Weise vorbereitet wurde... Psychotherapeuten haben diese Menschen wenigstens großenteils aufgrund deren letztlich für das Leben draußen nicht unter realen Bedingungen stattfindenenden Verhaltens in der reizarmen Umgebung beurteilt, was die immer wieder vorkommenden Fehler in solchen Bewertungen erheblich begünstigt...
Man wird also nicht umhinkommen gerade diesen nicht außer acht zu lassenden Umstand vermehrt in den Fokus der Aufmerksamkeit zu rücken, will man in Zukunft derartige Fehlbeurteilungen minimieren; völlig ausschließen lassen sich solche Fehler nicht. Diese Aufmerksamkeitsfokussierung führte wahrscheinlich dazu, dass man viele Sicherungsverwahrte nicht wieder ins "normale" Leben zurückkehren lassen könnte.
Auf jeden Fall muss das bis hierher Ausgeführte jedoch dazu führen, dass schnellstens eine dies berücksichtigende neue Regelung zur Sicherungsverwahrung politisch beschlossen und verabschiedet wird. Darüber hinaus müsste diese enthalten, dass eine Therapieverweigerung automatisch zur Verlängerung der Sicherungsverwahrung auch im entsprechenden Überprüfungstermin führen muss. Wie kompliziert die gesamte Materie ist ergibt sich u.a. auch daraus, dass an diesem Punkt beispielsweise eine zusätzliche Schwierigkeit entstehen würde: Therapiefähig ist grundsätzlich nur jemand, der innerlich auch zu einer solchen Therapie bereit und dafür offen ist, selbst an sich zu arbeiten. Wenn also ein Täter die Therapie nicht mehr verweigert, da er um die o.g. Konsequenzen dieser Verweigerung weiß, innerlich einer solchen jedoch ablehnend gegenübersteht, wäre diese zum scheitern verurteilt. Man stände an dieser Stelle, wie auch jetzt schon, dann aber vermehrt, dem Problem gegenüber, beurteilen zu müssen, inwieweit das Einverständnis zur Therapie ernst zu nehmen ist oder nicht, was psychologisch wieder eine ganze Reihe Unsicherheitsfaktoren beinhaltet...
Vermeiden ließe sich alles das nur dadurch, dass man beispielsweise Missbrauchstäter von vornherein nie wieder in Freiheit entlässt, was aus menschenrechtlichen Gesichtspunkten nach bislang herrschender Rechtsprechung jedoch nicht möglich wäre...
Das einzige , was sich aus alledem ganz sicher ableiten lässt ist, dass es letztlich keine absolute Sicherheit geben wird... Eine dringend erforderliche weitere Risikominimierung als bisher erscheint jedoch machbar und dringend erforderlich.
Re: EuGHMR - Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland
Verfasst:
Sa 7. Jan 2012, 15:03
von AlexRE
Uel hat geschrieben:
... über die Feiertage habe ich diesen umfangreichen Artikel über die Problematik der Sicherungsverwahrung gelesen.
http://www.zeit.de/2011/51/DOS-sicherheitsverwahrung
Er erschien am 19.12.11 und fächert die ganze Problematik auf, der Bevölkerung und ihre (Über)Reakionen, die Schwierigkeit der Behörden und auch die Problematik für den Täter, der an sich seine Strafe hinter sich hat.
Sehr lesenswert, damit man einen tiefen Gesamteindruck der Problematik bekommt.
Die Geschichte zeigt aber auch deutlich, dass ein menschenwürdiges Leben in vollständiger Freiheit für solche Leute kaum möglich ist. Menschen sind von Natur aus soziale Wesen und eine Leben als Aussätziger in der Gesellschaft ist für sie ein Vegetieren.
Vielleicht wäre es gerade im Hinblick auf die Menschenwürde der Betroffenen selbst eine vernünftige Alternative, die Möglichkeit einer Sicherungsverwahrung in einer großzügigen Anlage mit dem Leben in Freiheit angenäherten Lebensbedingungen zu schaffen - und sei es als freiwillige Alternative zu dem problematischen Leben in völliger Freiheit.
Re: EuGHMR - Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland
Verfasst:
Sa 7. Jan 2012, 16:40
von Livia
Finde das ist eine emotionale Geschichte, die leider immer wieder vorkommt. Meines Erachtens würden die Behörden gut daran tun, diese entlassenen Vergewaltiger mit anoymen Namen versehen damit sie ihrer Vergangenheit auf diese Weise bewältigen können, sofern ihnen das gelingt. Käme immer noch billiger, als sie mit Beamten dauernd bewachen zu müssen, was auch für den Entlassenen keine angenehme Situation zu sein scheint.
Dass man einem Mörder eher vergeben kann als einem Vergewlatiger, kann ich leider nicht verstehen. Beides sind Straftäter und beides ist zu verachten. Wenn sie aber ihre Strafe abgesessen haben und eine erneute Straftat eher unwahrscheinlich ist, sollten auch die Menschen mehr Verständnis dafür aufbringen können. Ist übrigens auch bei uns ein Problem.
Re: EuGHMR - Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland
Verfasst:
Sa 7. Jan 2012, 17:26
von AlexRE
Uel hat geschrieben:Nur wenn diese Anlagen bei einer Ausstattung die leiseste Attraktivität ausstrahlen würden, wären die Armen-Beneider aus Springerpresse und der dann aufgescheuchten Bevölkerung bereit auch dagegen mobil zu machen, wegen Steuergeldvergeudung ect.
Solche Stimmen würden sicher ab und zu aufkommen, aber das wäre ein eher kleines Problem Vergleich zu dem Unmut über die vermeintliche oder tatsächliche Bedrohungslage in der eigenen Wohngegend oder im eigenen beruflichen Umfeld. Der Zeit - Artikel beschreibt ja eindrucksvoll, wie eine ARGE - Sachbearbeiterin den Dienst verweigert und Leute, in deren Firma der Betroffene ein Praktikum macht, in dieser Zeit Urlaub nehmen. So ein Zustand kann nicht die ideale Lösung sein.
@Livia
Meines Erachtens würden die Behörden gut daran tun, diese entlassenen Vergewaltiger mit anoymen Namen versehen damit sie ihrer Vergangenheit auf diese Weise bewältigen können, sofern ihnen das gelingt.
Wenn man die Argumente, mit denen das Bundesverfassungsgericht 1977 die echte lebenslängliche Freiheitsstrafe als Verstoß gegen Art. 1 GG für verfassungswidrig erklärt hat, konsequent weiterdenkt, wäre das sogar verfassungsrechtlich zwingend geboten, auch wenn die Nachbarschaft des Freigelassenen dann nicht gewarnt wird. Die Aussicht auf eine Rückkehr in die Gesellschaft als absolutes Verfassungsgebot auszuurteilen und die Umstände dieser Rückkehr dann unerträglich zu gestalten, ist einfach widersprüchlich.
Re: EuGHMR - Urteil zur Sicherungsverwahrung in Deutschland
Verfasst:
Sa 7. Jan 2012, 17:54
von maxikatze
Livia hat geschrieben:Finde das ist eine emotionale Geschichte, die leider immer wieder vorkommt. Meines Erachtens würden die Behörden gut daran tun, diese entlassenen Vergewaltiger mit anoymen Namen versehen damit sie ihrer Vergangenheit auf diese Weise bewältigen können, sofern ihnen das gelingt. Käme immer noch billiger, als sie mit Beamten dauernd bewachen zu müssen, was auch für den Entlassenen keine angenehme Situation zu sein scheint.
Dass man einem Mörder eher vergeben kann als einem Vergewlatiger, kann ich leider nicht verstehen. Beides sind Straftäter und beides ist zu verachten. Wenn sie aber ihre Strafe abgesessen haben und eine erneute Straftat eher unwahrscheinlich ist, sollten auch die Menschen mehr Verständnis dafür aufbringen können. Ist übrigens auch bei uns ein Problem.
Wäre interessant zu erfahren, wieviel Wiederholungstäter es unter Mörder und Vergewaltiger gibt. -
Für mich ist es absolut kein Problem, kein Verständnis für Vergewaltiger aufzubringen - auch wenn die Strafe abgesessen ist. Das hat nichts mit Vorurteilen zu tun, sondern mit Misstrauen.