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Re: Urteile

BeitragVerfasst: Fr 12. Okt 2018, 12:33
von maxikatze
Einige Behauptungen hat der Verklagte zu unterlassen, aber diese Bemerkung hat das Gericht für zulässig gehalten.

„Fachfrau für getürkte Lebensläufe“

Senatssprecherin Claudia Sünder ( :lol: ) bekam auch im zweiten Anlauf nicht vollumfänglich das Recht auf ihrer Seite.

https://www.tagesspiegel.de/berlin/pamp ... 71322.html

Re: Urteile

BeitragVerfasst: Mi 7. Nov 2018, 19:41
von AlexRE
Auf Facebook gesehen und kommentiert:

Urlaub.jpg


Ich finde das richtig. Warum sollten sich Arbeitgeber am Tod eines Arbeitnehmers bereichern können, wenn ansonsten überall im Rechtsverkehr ungerechtfertigte Bereicherungen gesetzlich ausgeschlossen sind?

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__812.html

Re: Urteile

BeitragVerfasst: Mi 7. Nov 2018, 22:40
von Livia
AlexRE hat geschrieben:Auf Facebook gesehen und kommentiert:

Urlaub.jpg


Ich finde das richtig. Warum sollten sich Arbeitgeber am Tod eines Arbeitnehmers bereichern können, wenn ansonsten überall im Rechtsverkehr ungerechtfertigte Bereicherungen gesetzlich ausgeschlossen sind?

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__812.html


:roll:
Das finde ich nicht. Ich bin der Meinung dass die Angehörigen kein Recht haben am verstorbenen Arbeitnehmer noch zusätzlich zu verdienen. Was heisst denn Bereichern? Es geht um Ferien die der Arbeitnehmer nicht bezogen hat nicht mehr und nicht weniger. Ich habe das im ARD TV gehört und mich sehr gewundert. Aber warum wundere ich mich noch über diesen EuGH? :roll:

Re: Urteile

BeitragVerfasst: Do 8. Nov 2018, 10:26
von AlexRE
Livia hat geschrieben: :roll:
Das finde ich nicht. Ich bin der Meinung dass die Angehörigen kein Recht haben am verstorbenen Arbeitnehmer noch zusätzlich zu verdienen. Was heisst denn Bereichern? Es geht um Ferien die der Arbeitnehmer nicht bezogen hat nicht mehr und nicht weniger. Ich habe das im ARD TV gehört und mich sehr gewundert. Aber warum wundere ich mich noch über diesen EuGH? :roll:


Den Urlaubsanspruch hat der Arbeitnehmer sich erarbeitet, die Kosten dafür hat der Arbeitgeber kalkuliert und von den Kunden eingezogen. Wenn der Arbeitnehmer im Falle seiner Kündigung wegen der Auftragslage den Urlaub nicht mehr innerhalb der Kündigungsfrist nehmen kann, erhält er auch eine Abgeltung in Geld. Dieser Anspruch gehört also zu seinen Eigentumsrechten. Warum um alles in der Welt sollen immer nur kleine Leute enteignet werden, während die Stinkreichen in aller Regel nicht einmal mehr Erbschaftssteuer bezahlen? Früher oder später führt diese neofeudalistische Verzerrung des Systems dazu, dass Hunderten von Millionen Armen in Europa wenige Tausend Reiche gegenüberstehen werden. Politisch werden die aber ziemlich wackelig und wahrscheinlich nicht ewig stehen. Mit der ständigen Umverteilung von unten nach oben kann man Freiheit und Wohlstand auch kaputtmachen, dafür braucht man keine roten Stümper.

Re: Urteile

BeitragVerfasst: Do 8. Nov 2018, 17:12
von Livia
AlexRE hat geschrieben:
Livia hat geschrieben: :roll:
Das finde ich nicht. Ich bin der Meinung dass die Angehörigen kein Recht haben am verstorbenen Arbeitnehmer noch zusätzlich zu verdienen. Was heisst denn Bereichern? Es geht um Ferien die der Arbeitnehmer nicht bezogen hat nicht mehr und nicht weniger. Ich habe das im ARD TV gehört und mich sehr gewundert. Aber warum wundere ich mich noch über diesen EuGH? :roll:


Den Urlaubsanspruch hat der Arbeitnehmer sich erarbeitet, die Kosten dafür hat der Arbeitgeber kalkuliert und von den Kunden eingezogen. Wenn der Arbeitnehmer im Falle seiner Kündigung wegen der Auftragslage den Urlaub nicht mehr innerhalb der Kündigungsfrist nehmen kann, erhält er auch eine Abgeltung in Geld. Dieser Anspruch gehört also zu seinen Eigentumsrechten. Warum um alles in der Welt sollen immer nur kleine Leute enteignet werden, während die Stinkreichen in aller Regel nicht einmal mehr Erbschaftssteuer bezahlen? Früher oder später führt diese neofeudalistische Verzerrung des Systems dazu, dass Hunderten von Millionen Armen in Europa wenige Tausend Reiche gegenüberstehen werden. Politisch werden die aber ziemlich wackelig und wahrscheinlich nicht ewig stehen. Mit der ständigen Umverteilung von unten nach oben kann man Freiheit und Wohlstand auch kaputtmachen, dafür braucht man keine roten Stümper.


:) Ich habe deine Reaktion erwartet. ;) Ich habe den Beitrag mit Video im ARD gesehen. Ein Student (ein Schnösel) der seit 7 Jahren studiert :roll: wollte seine Ferien dazu verbringen, dass er Lernen kann um sich auf das Examen vorzubereiten. Laut Arbeitsgesetz, ich weiss jetzt nicht ob das auch bei euch so ist, müsste der Arbeitnehmer seine Ferien beziehen was zur Erholung dient. Vom Arbeitgeber wird immer erwartet, dass er sich an die Gesetze hält, das muss der Arbeitnehmer aber auch. Wenn sich der Student anstatt an Sauf- Drogen- und Sexorgien weniger oder gar nicht beteiligt (was in diesen Kreisen oft üblich ist) dann müsste er nicht die Ferien dazu verbringen zum Lernen. Oder die Eltern sind es Müde ihn finanziell zu unterstützen, und so hat der Studierende eine List gefunden wie er sich profilieren kann. Ich finde das ungerecht, dass vom Arbeitgeber immer erwartet wird, dass er sich an die Gesetze hält, aber beim Arbeitnehmer wird das wie in diesem Fall, nicht eingefordert.

Arbeitgeber stellen Arbeitsplätze zur Verfügung, zahlen Löhne, stellen die Infrastruktur zur Verfügung mit grossem finanziellen Aufwand, sorgen für die Sicherheit am Arbeitsplatz usw. usw. Das rechtfertigt den Arbeitnehmer nicht, sich nicht den Regeln unterzuordnen. Ohne Arbeitgeber gäbe es keine Arbeitnehmer, also kein Geld, kein Auskommen, bliebe nur noch eine Brücke als Wohnort.

Mein letzter Arbeitgeber bezahlte Jahrelang immer am Ende eines Jahres alle nicht bezogenen Überstunden und Ferienbezüge aus. Das kostete die Bank mehrere Tausend Franken und es ging nicht um wenige Hundert Euro wie in diesem Fall. Viele Arbeitnehmer nützten die Situation aus um am Ende des Jahres viel Geld zu scheffeln. Dann bekamen wir ein Rundschreiben wo uns mitgeteilt wurde, dass wir uns an die Arbeitsgesetze halten müssen, das heisst die Ferien und Überstunden innert dem laufend Jahr zu beziehen auch der Gesundheit wegen. Dass nicht bezogene Überstunden und Ferienguthaben Ende eines jeden Jahres gestrichen werden und das Rad auf 0 gedreht wird. Das wirkte umgehend, die Ruhezeiten wurden wieder eingehalten und die Arbeitnehmer kamen erholt an den Arbeitsplatz zurück, so wie das eigentlich gedacht ist.

Der  EuGH urteilte, dass der Urlaubsanspruch nicht automatisch erlösche, nur weil kein Antrag gestellt worden sei. Allerdings gebe es keinen Anspruch auf Ausgleichszahlungen, wenn der Arbeitnehmer seinen Urlaub absichtlich verfallen lasse und auf die zusätzliche finanzielle Vergütung setze.


http://www.spiegel.de/karriere/eugh-urt ... 36915.html

Frage: Wie lange bleiben nicht bezogene Ferientage gültig?

Antwort: Ferien sind in der Regel im Verlauf des betreffenden Jahres zu gewähren. Viele Mitarbeitende möchten jedoch Ferien ansparen. Daneben gibt es immer wieder einzelne Mitarbeitende, welche fast keine Ferien beziehen. Viele Unternehmen regeln deshalb die Übertragung von Ferien von einem Kalenderjahr auf das nächste. Beispielsweise dürfen dann – mit Ausnahme von speziellen Situationen – maximal 5 Ferientage auf das neue Jahr überschrieben werden. Bei Ferien gilt gemäss einem Urteil des Arbeitsgerichts Zürich von 1991 die allgemeine Verjährungsfrist bzw. Verwirkungsfrist von 5 Jahren. Der Arbeitgeber kann sich allerdings nicht einfach darauf berufen, dass die Ferien nach dieser Frist verwirkt sind. Vielmehr gilt es die Ferien rechtzeitig anzuordnen.


https://www.weka.ch/themen/personal/arb ... er-praxis/

Re: Urteile

BeitragVerfasst: Fr 9. Nov 2018, 00:56
von AlexRE
Arbeitgeber stellen Arbeitsplätze zur Verfügung, zahlen Löhne, stellen die Infrastruktur zur Verfügung mit grossem finanziellen Aufwand, sorgen für die Sicherheit am Arbeitsplatz usw. usw. Das rechtfertigt den Arbeitnehmer nicht, sich nicht den Regeln unterzuordnen. Ohne Arbeitgeber gäbe es keine Arbeitnehmer, also kein Geld, kein Auskommen, bliebe nur noch eine Brücke als Wohnort.


Aha.

Was bitte hat das damit zu tun, dass der Arbeitgeber die von dem Arbeitnehmer erabeitete Wertschöpfung einschließlich Urlaubsanspruch kalkuliert und von seinen Kunden (die in Wirklichkeit die Arbeitsplätze schaffen, weil der AG ohne deren Geld niemand Leute einstellen würde) hat bezahlen lassen? Der AG hat das Geld, für das der AN gearbeitet hat und das er ihm schuldet, bereits in der Tasche und soll es nicht an die Erben weitergeben müssen? Was ist das für eine Vorstellung von Gerechtigkeit, die auf Enteignung kleiner Leute hinausläuft, während das Eigentum der oberen Zehntausend nach und nach zum goldenen Kalb mutiert, das man auf keinen Fall in Anspruch nehmen darf?

Re: Urteile

BeitragVerfasst: Fr 9. Nov 2018, 09:29
von Livia
AlexRE hat geschrieben:
Arbeitgeber stellen Arbeitsplätze zur Verfügung, zahlen Löhne, stellen die Infrastruktur zur Verfügung mit grossem finanziellen Aufwand, sorgen für die Sicherheit am Arbeitsplatz usw. usw. Das rechtfertigt den Arbeitnehmer nicht, sich nicht den Regeln unterzuordnen. Ohne Arbeitgeber gäbe es keine Arbeitnehmer, also kein Geld, kein Auskommen, bliebe nur noch eine Brücke als Wohnort.


Aha.

Was bitte hat das damit zu tun, dass der Arbeitgeber die von dem Arbeitnehmer erabeitete Wertschöpfung einschließlich Urlaubsanspruch kalkuliert und von seinen Kunden (die in Wirklichkeit die Arbeitsplätze schaffen, weil der AG ohne deren Geld niemand Leute einstellen würde) hat bezahlen lassen? Der AG hat das Geld, für das der AN gearbeitet hat und das er ihm schuldet, bereits in der Tasche und soll es nicht an die Erben weitergeben müssen? Was ist das für eine Vorstellung von Gerechtigkeit, die auf Enteignung kleiner Leute hinausläuft, während das Eigentum der oberen Zehntausend nach und nach zum goldenen Kalb mutiert, das man auf keinen Fall in Anspruch nehmen darf?


Hmmm, in diesem Fall ging es um etwas ganz anderes. Dass das Gericht beim Tod eines Mitarbeiters die Erben bei allfälligen Guthaben mit einbezieht ist logisch. Hier im erwähnten Fall hat der Kläger ein Student etwas erzwungen, was nicht nachvollziehbar ist.

Re: Urteile

BeitragVerfasst: Fr 9. Nov 2018, 16:34
von AlexRE
Dass das Gericht beim Tod eines Mitarbeiters die Erben bei allfälligen Guthaben mit einbezieht ist logisch.


Das haben die deutschen Gerichte bis zum BAG aber nicht als logisch angesehen, die haben das von den verstorbenen Arbeitnehmern bereits erarbeitete Geld in allen Fällen den Arbeitgebern geschenkt. Das hat erst der EuGH abgestellt.

Re: Urteile

BeitragVerfasst: Fr 9. Nov 2018, 16:43
von Livia
Livia hat geschrieben:
AlexRE hat geschrieben:
Arbeitgeber stellen Arbeitsplätze zur Verfügung, zahlen Löhne, stellen die Infrastruktur zur Verfügung mit grossem finanziellen Aufwand, sorgen für die Sicherheit am Arbeitsplatz usw. usw. Das rechtfertigt den Arbeitnehmer nicht, sich nicht den Regeln unterzuordnen. Ohne Arbeitgeber gäbe es keine Arbeitnehmer, also kein Geld, kein Auskommen, bliebe nur noch eine Brücke als Wohnort.


Aha.

Was bitte hat das damit zu tun, dass der Arbeitgeber die von dem Arbeitnehmer erabeitete Wertschöpfung einschließlich Urlaubsanspruch kalkuliert und von seinen Kunden (die in Wirklichkeit die Arbeitsplätze schaffen, weil der AG ohne deren Geld niemand Leute einstellen würde) hat bezahlen lassen? Der AG hat das Geld, für das der AN gearbeitet hat und das er ihm schuldet, bereits in der Tasche und soll es nicht an die Erben weitergeben müssen? Was ist das für eine Vorstellung von Gerechtigkeit, die auf Enteignung kleiner Leute hinausläuft, während das Eigentum der oberen Zehntausend nach und nach zum goldenen Kalb mutiert, das man auf keinen Fall in Anspruch nehmen darf?


Hmmm, in diesem Fall ging es um etwas ganz anderes. Dass das Gericht beim Tod eines Mitarbeiters die Erben bei allfälligen Guthaben mit einbezieht ist logisch. Hier im erwähnten Fall hat der Kläger ein Student etwas erzwungen, was nicht nachvollziehbar ist.


Ich habe in meinem ersten Beitrag etwas ganz anderes geschrieben, das nehme ich zurück. Ich beziehe mich einzig auf das Video von einem Studenten der klagte, weil er in den Ferien arbeiten wollte. Vom EuGH wurde ihm dazu recht gegeben. Somit sind inskünftig Ferien nicht unbedingt für Erholung, sondern können auch für Arbeit missbraucht werden. Das Pflegepersonal freut sich. ;) Axgüsi

Re: Urteile

BeitragVerfasst: Sa 8. Dez 2018, 19:08
von AlexRE
Das war eine teure Rechthaberei für den Kläger. Ein korrekter Anwalt hätte ihm von diesem Prozess dringend abgeraten und das Mandat abgelehnt.

Urteil: Hundeabwehr durch Pfefferspray und Schrillalarm

Ein Hundehalter war mit seinem nicht angeleinten Dalmatiner in einem Park unterwegs. Ein Jogger fühlte sich von dem Hund bedroht und setzte u.a. einen Schrillalarm ein, um den Hund abzuwehren. Der Hundehalter verlangt Schmerzensgeld, weil er durch den Schrillalarm einen Tinnitus erlitten habe.

(...)

Ein Abwarten bis der Hund zubeißt ist nicht erforderlich. In einem öffentlichen Park sei mit Personen zu rechnen, die das Verhalten von Hunden nicht einschätzen können. Über die Frage, ob ein Schrillalarm überhaupt geeignet ist, ein Lärmtrauma und in der Folge einen Tinnitus auszulösen, war daher nicht mehr zu entscheiden. Die gegen das amtsgerichtliche Urteil eingelegte Berufung wurde zurückgenommen.

Gericht:
Amtsgericht Augsburg

AG Augsburg, PM 06/2018
Rechtsindex - Recht & Urteile


https://www.rechtsindex.de/recht-urteil ... hrillalarm