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Re: Urteile

BeitragVerfasst: Sa 18. Aug 2018, 15:27
von Livia
AlexRE hat geschrieben:
Die Autonummer innerhalb eines Kantons bleibt jahrelang immer die gleiche, auch wenn man einen anderen PW kauft


Das geht neuerdings in Deutschland auch, man kann seine Nummer behalten, wenn man in eine andere Stadt umzieht.


:roll: Ich meine aber bei einem Fahrzeugwechsel, wenn meine Meinung richtig ist, hat man in DE und überall in der EU beim Fahrzeugwechsel immer eine andere neue Nummer. Bei uns muss die Nummer vom alten Fahrzeug auf den neu gekauften PW wieder montiert werden. ;) Nur beim Kantonswechsel gibt es eine andere Nummer weil der Kanton auf der Nummer vermerkt ist.

Re: Urteile

BeitragVerfasst: Sa 18. Aug 2018, 18:18
von AlexRE
Livia hat geschrieben:
AlexRE hat geschrieben:
Die Autonummer innerhalb eines Kantons bleibt jahrelang immer die gleiche, auch wenn man einen anderen PW kauft


Das geht neuerdings in Deutschland auch, man kann seine Nummer behalten, wenn man in eine andere Stadt umzieht.


:roll: Ich meine aber bei einem Fahrzeugwechsel, wenn meine Meinung richtig ist, hat man in DE und überall in der EU beim Fahrzeugwechsel immer eine andere neue Nummer. Bei uns muss die Nummer vom alten Fahrzeug auf den neu gekauften PW wieder montiert werden. ;) Nur beim Kantonswechsel gibt es eine andere Nummer weil der Kanton auf der Nummer vermerkt ist.


Nein, innerhalb Deutschlands kann man seine alte Nummer bei einem Fahrzeug- und Wohnortwechsel behalten. Ein Bekannter von mir hat eine Gelsenkirchener Nummer und wohnt in Bochum, ein anderer hat eine Dortmunder Nummer und wohnt in Hamm.

Re: Urteile

BeitragVerfasst: Mi 22. Aug 2018, 18:36
von Sonnenschein+8+

Re: Urteile

BeitragVerfasst: Mo 3. Sep 2018, 17:41
von maxikatze
40984408_702330250129137_5225785592075255808_n.jpg


Finde die Fehler!

Re: Urteile

BeitragVerfasst: Di 4. Sep 2018, 06:17
von AlexRE
maxikatze hat geschrieben:
40984408_702330250129137_5225785592075255808_n.jpg


Finde die Fehler!


Der Fehler liegt wohl unter anderem darin, dass das Gericht das Gutachten zu dem Alter des Angeklagten so einfach hingenommen hat, obwohl der Mörder augenscheinlich über 20 Jahre alt sein muss.

Mord in Kandel – Wie das Gericht das Urteil begründet

Der Asylbewerber Abdul D. hatte im Jahr 2017 die 15-jährige Mia in einer Drogerie erstochen. Nun bekommt er achteinhalb Jahre Haft.

(...)

Abdul D. war im April 2016 als unbegleiteter minderjähriger Flüchtling nach Deutschland eingereist. Sein Alter hatte er mit 15 Jahren angegeben. Als Mia sich von ihm trennte, soll er sie verfolgt und bedroht haben, die Eltern hatten Anzeige erstattet. Nach der Tat kamen dann Zweifel auf, ob er tatsächlich minderjährig ist. Laut einem Gutachten im Auftrag der Staatsanwaltschaft war er zum Zeitpunkt der Tat mindestens 17 Jahre und sechs Monate, wahrscheinlich aber schon 20 Jahre alt.

(...)


https://www.morgenpost.de/vermischtes/a ... endet.html

Richter sind nicht nur unabhängig vom Rechtsempfinden des Volkes, in dessen Namen sie urteilen. Sie sind auch nicht an ein Gutachten gebunden, dessen Ergebnis ihnen lebensfremd erscheint.

Re: Urteile

BeitragVerfasst: Di 4. Sep 2018, 08:11
von Sonnenschein+8+
zu milde das Urteil. :x

Re: Urteile

BeitragVerfasst: Di 4. Sep 2018, 09:55
von maxikatze
Alex schrieb:
Richter sind nicht nur unabhängig vom Rechtsempfinden des Volkes...


Es geht nicht nur um Moral, so wie wir das momentan in der Flüchtlingskrise sehen. Aber darf sich das Recht zu weit vom Rechtsempfinden des Volkes wegbewegen? Erst recht, wenn es um Mord geht?
Passend zum Thema habe ich bei Markus Hibbeler auf Facebook gepostet:
"Recht und Moral sind zwei verschiedene Dinge. Wohl klar. Wenn nun aber das Recht zur Beliebigkeit wird, verdient es nicht den Namen Recht. Ganz besonders dann, wenn sich dieses Recht von der Moral zu weit wegbewegt."

Re: Urteile

BeitragVerfasst: Di 4. Sep 2018, 10:56
von Sonnenschein+8+
Es geht nicht nur um Moral, so wie wir das momentan in der Flüchtlingskrise sehen. Aber darf sich das Recht zu weit vom Rechtsempfinden des Volkes wegbewegen? Erst recht, wenn es um Mord geht?


ja.

Re: Urteile

BeitragVerfasst: Di 11. Sep 2018, 16:29
von AlexRE
Sonnenschein+8+ hat geschrieben:
Es geht nicht nur um Moral, so wie wir das momentan in der Flüchtlingskrise sehen. Aber darf sich das Recht zu weit vom Rechtsempfinden des Volkes wegbewegen? Erst recht, wenn es um Mord geht?


ja.


Nein, beliebig weit nicht, sonst haben wir keinen DEMOKRATISCHEN Rechtsstaat mehr. Abgesehen davon ist das, was das Rechtsempfinden der meisten normalen Leute am meisten stört, auch ganz ohne Rücksichtnahme auf den Mehrheitswillen höchst fragwürdig. Wenn der Staat das Gewaltmonopol beansprucht und seinen Bürgern insoweit Wehrlosigkeit abverlangt, ist es schon aus naturrechtlichen Gesichtspunkten heraus (also ganz unabhängig von irgendeinem geschriebenen Recht) die höchste aller Staatspflichten, die wehrlosen Bürger vor willkürlicher Vebrechergewalt wirksam zu schützen. Wenn dieser höchsten Staatspflicht de facto eine nachrangige Priorität zugewiesen wird, begeht der Staat Unrecht. Im heutigen Deutschland sind mithin die abgehobenen und das "gesunde Volksempfinden" verachtenden Eliten im Unrecht, die Mehrheit der Normalbürger dagegen absolut im Recht, ganz egal, was die §§ - Bieger und GG - Schänder mit gesellschaftlicher Macht dazu sagen oder "im Namen des Volkes" gegen das Volk ausurteilen.

Re: Urteile

BeitragVerfasst: Di 11. Sep 2018, 16:36
von AlexRE
Noch was gegen das Volksempfinden, was durchaus juristisch korrekt sein könnte:

Staatsanwaltschaft Gera leitet keine Ermittlungen ein

"Fickt euch!" ist auch nur eine Mei­nung

(...)

Im Gesamtzusammenhang sei die Äußerung "Fickt euch!" aber nicht unbedingt als ehrverletzend zu werten, meint der Thüringer Ankläger. Vielmehr handele es sich um eine Meinungskundgabe, da ihr "das Gepräge einer Bewertung politischen Geschehens" zukomme. Der Mann habe in seinem Kommentar den Umgang mit rechter Symbolik seitens des AStA ins Lächerliche ziehen wollen und als Einleitung dazu schlicht "Fickt euch!" geschrieben.

(...)

Die Ausführungen dazu kann offenbar nicht jeder so ganz nachvollziehen. Die "extra3"-Redaktion fand es jedenfalls derart belustigend, dass sie einzelne Kölner Studenten Passagen daraus im Stile einer Lesung vortragen ließ. Die AStA-Vorsitzende sagte im Beitrag dazu, sie habe gedacht "Hier veräppelt mich gerade einer". Gleichwohl wäre es nicht die erste juristisch korrekte Entscheidung, die dem Rechtsempfinden vieler Bürger widerspräche.


https://www.lto.de/recht/kurioses/k/sta ... kommentar/

Auf Facebook dazu geschrieben:

>> wichtiges Urteil! <<

Nein, nur ein Beschluss der Staatsanwaltschaft Gera. Ich könnte mir aber vorstellen, dass ein Privatklageverfahren auch so ausgehen würde, wenn die linken AStA - Schwadroneure dem Richter in dessen Studienzeit ebenso auf den Senkel gegangen sind wie dem Staatsanwalt. ;-)