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Eine Pflegerin aus Dessau-Roßlau ist vor Gericht gezogen, nachdem ihr nach einer verstrichenen Frist für eine Corona-Impfung gekündigt worden war.
Davon einmal abgesehen, sollte es für Ärzte, Pflegepersonal - und ja, auch für die Reinigungskräfte - in den Krankenhäusern und Arztpraxen generell eine Impfpflicht geben. Der Gesetzgeber ist jetzt gefragt.
Bei Masern gibt es bereits die Pflicht, dass Eltern ihre Kinder impfen lassen müssen. Ich habe nie davon gehört, dass es irgendwelche lautstarken Proteste gab, wie das jetzt aktuell bei Corona der Fall ist.
Teilnehmer an den Klinischen Studien nicht ausreichend informiert
Es gebe ein "nicht-theoretisches Risiko" in der medizinischen Literatur, folgern die Wissenschaftler, dass Impfstoffe, die den Spike von Sars-CoV-2 einsetzen, um die Bildung von Antikörpern anzustoßen, die Geimpften einem erhöhten Risiko einer schweren Covid-19-Erkrankung aussetzen, wenn sie diesen Viren ausgesetzt sind. Noch hätten sich solche infektionsverstärkenden Antikörper (ADE) bei Covid-19-Impfstoffen nicht gezeigt. Allerdings seien alle präklinischen Studien mit dem Wuhan-Virus durchgeführt worden, während jetzt die Mutante D614G dominant ist, die sich gerade im Spike-Protein vom Wuhan-Virus zu unterscheiden scheine. Die klinischen Studien hätten überdies bislang nicht beinhaltet, wie die Geimpften auf zirkulierende Viren reagieren. Erst dann würde die ADE/Immunpathologie eintreten.
Ob das Risiko wirklich eintreten kann, ist unklar. Aber die Teilnehmer an den Impfstudien müssten auch über kleine Risiken vor den Versuchen informiert werden. Die unterschriebenen Einverständniserklärungen sind aus Datenschutzgründen nicht zugänglich. Bekannt sind nur die in den Protokollen genannten Risiken für die Teilnehmer der klinischen Studien von Pfizer, Moderna und Johnson & Johnson. Dort werde zwar das Risiko aufgeführt, dass die Erkrankung verstärkt werden könnte, aber an letzter oder nahezu letzter Stelle. Pfizer und Moderna erwähnen Sars und Mers nicht. Hervorgehe nicht, dass die Teilnehmer erfahren würden, dass sie einem Risiko einer schweren Erkrankung oder gar des Todes ausgesetzt sein können. Man könne eine schnelle Zulassung betreiben, ohne den Teilnehmern zu verschleiern, dass ein ADE-Risiko bestehen kann. (Florian Rötzer)
AlexRE hat geschrieben:Eine staatliche Impflicht und arbeitsvertragliche (Neben-) Pflichten sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Pflegerin diesen Prozess verliert.
Livia hat geschrieben:AlexRE hat geschrieben:Eine staatliche Impflicht und arbeitsvertragliche (Neben-) Pflichten sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Pflegerin diesen Prozess verliert.
Gibt es denn eine Impfpflicht in Deutschland für Pflegepersonal und Ärzte?
maxikatze hat geschrieben:Livia hat geschrieben:AlexRE hat geschrieben:Eine staatliche Impflicht und arbeitsvertragliche (Neben-) Pflichten sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Pflegerin diesen Prozess verliert.
Gibt es denn eine Impfpflicht in Deutschland für Pflegepersonal und Ärzte?
Wenn ja, dann wäre mir das neu. Habe das hier dazu gefunden.
Livia hat geschrieben:maxikatze hat geschrieben:Livia hat geschrieben:AlexRE hat geschrieben:Eine staatliche Impflicht und arbeitsvertragliche (Neben-) Pflichten sind zwei verschiedene Paar Schuhe. Ich könnte mir gut vorstellen, dass die Pflegerin diesen Prozess verliert.
Gibt es denn eine Impfpflicht in Deutschland für Pflegepersonal und Ärzte?
Wenn ja, dann wäre mir das neu. Habe das hier dazu gefunden.
Dann bezweifle ich, dass diese Pflegerin den Prozess verlieren wird.
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