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Beitragvon AlexRE » Mo 1. Dez 2014, 17:53

Oberlandesgericht Köln, Beschluss vom 07.11.2014 - III-1 RBs 284/14

Handy am Steuer: Bloße Ortsveränderung des Mobiltelefons

Vom gesetzlichen Tatbestand ist die bloße Ortsveränderung des Mobiltelefons nicht mehr gedeckt, weil eine solche Handlung keinen Bezug zur Funktionalität des Geräts aufweise. Daher erfülle den Tatbestand nicht, wer das Mobiltelefon lediglich aufnehme, um es andernorts wieder abzulegen.

(...)


http://www.rechtsindex.de/verkehrsrecht ... iltelefons

Gut zu wissen ...

Wenn man erwischt wird, darf man also nicht sagen, dass man den Anruf wegdrücken wollte, weil dann ein Bezug zur Funktionalität des Handys hergestellt und der Bußgeldtatbestand erfüllt ist. Stattdessen muss man sagen, dass man das Handy nur weiterreichen oder weglegen wollte, dann ist man aus dem Schneider. ;)
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Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Urteile

Beitragvon Uel » Di 2. Dez 2014, 15:25

... solange Rauchen am Steuer, Essen/Trinken am Steuer und Herumkramen bis zu den Rücksitzen nicht strafbewehrt sind, solange ist das Urteil irgendwie konsequent, wenn man das MobTel nicht bedient hat. Es ist ja wahrscheinlich nur das Benutzen des Handys strafbedroht und nicht das Anfassen.
Liebe Grüße
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Re: Urteile

Beitragvon AlexRE » Di 2. Dez 2014, 15:52

Uel hat geschrieben:... solange Rauchen am Steuer, Essen/Trinken am Steuer und Herumkramen bis zu den Rücksitzen nicht strafbewehrt sind, solange ist das Urteil irgendwie konsequent, wenn man das MobTel nicht bedient hat. Es ist ja wahrscheinlich nur das Benutzen des Handys strafbedroht und nicht das Anfassen.


Doch, das Anfassen ist bereits bußgeldbewehrt, nämlich wenn es der beabsichtigten Nutzung als Handy zuzuordnen ist. Das gilt eben nach Auffassung des OLG Köln nicht für das bloße Weglegen oder Weiterreichen, wohl aber für das Ausschalten oder Wegdrücken von Anrufen ...
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Beitragvon AlexRE » Di 2. Dez 2014, 16:22

Noch ein OLG - Urteil:

Oberlandesgericht Hamm, Urteil vom 21.10.2014 - 1 RVs 82/14

Urteil Diebstahl: Freiheitsstrafe wegen einer Flasche Wodka?

Die Verhängung einer kurzzeitigen Freiheitsstrafe kann bei einem Diebstahl mit nur bagatellhaftem Schaden bei einem erheblich vorbestraften Täter schuldangemessen sein. Im vorliegenden Fall entwendete der Angeklagte eine Flasche Wodka zum Preis von 4,99 Euro.

(...)

Auch zur Ahndung von Bagatellstraftaten könnten - so die Entscheidung des 1. Strafsenats - kurzzeitige Freiheitsstrafen verhängt werden. Im vorliegenden Fall sei eine solche Bestrafung naheliegend angesichts der zahlreichen, überwiegend einschlägigen Vorstrafen des Angeklagten und angesichts des Umstandes, dass er sich weder durch zuvor verhängte Geldstrafen noch durch Bewährungsstrafen und die Vollstreckung kurzzeitiger Freiheitsstrafen von der Begehung der neuerlichen Tat habe halten lassen.

(...)


http://www.rechtsindex.de/strafrecht/4590-olg-hamm-urteil-1-rvs-82-14-diebstahl-freiheitsstrafe-wegen-einer-flasche-wodka

Auf den ersten Blick scheint es ganz vernünftig, sozial völlig derangierten Alkoholikern, denen Bewährungsstrafen und Geldstrafen piepegal sind, auch für Bagatelldelikte Gefängnisstrafen ohne Bewährung anzudrohen. Aber wenn die Zahl der Betroffenen (zusammen mit den Schwarzfahrern, die partout nicht einsehen wollen, für den ÖPNV Geld zu bezahlen) so groß wird, dass die Gefängnisplätze für Gewaltkriminelle knapp werden, rückt das die Bewährungsstrafen für gemeingefährliche Gewalttäter in ein ganz anderes Licht. :evil:
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Beitragvon AlexRE » Mi 3. Dez 2014, 22:41

Man kann`s ja mal versuchen ... :roll:

Landgericht Osnabrück, Urteil vom 15.05.2014 - 9 O 2534/13

Hat ein Gastwirt eine Mithaftung bei Straftaten seiner Gäste?

Durch Urteil des LG Osnabrück (Az. 9 O 2534/13) wurde die Klage eines Vergewaltigers gegen einen Gastwirt und zwei seiner Mitarbeiter abgewiesen. Der Kläger sah eine Mithaftung des Gastwirts, weil dieser ihn unter Verstoß gegen Jugendschutzvorschriften in die Diskothek gelassen hat.

(...)

Die Klage aus einer Vielzahl von Gründen keinen Erfolg. Zunächst habe der Kläger trotz mehrfacher Nachfrage des Gerichts nicht konkret behauptet, die Vergewaltigung begangen zu haben. Solange bezüglich seiner Tatbegehung aber der nötige konkrete Tatsachenvortrag fehle, sei es weder möglich noch geboten, weitere (Mit-) Verantwortlichkeiten aufzuklären.

Ferner fehlt es nach Auffassung der Kammer an einer tauglichen Anspruchsgrundlage. Die angeführten Jugendschutzvorschriften seien keine tauglichen Schutzgesetze für die hier betroffenen „Schäden". Das Jugendschutzgesetz bezwecke den Schutz der Jugendlichen vor alkoholbedingten körperlichen Schäden und vor Verwahrlosung. Es liege aber nicht mehr im Schutzbereich der Normen, Jugendliche von der Begehung von Straftaten unter Alkoholeinfluss abzuhalten.

(...)


http://www.rechtsindex.de/strafrecht/4255-lg-osnabrueck-9-o-2534-13-urteil-hat-ein-gastwirt-eine-mithaftung-bei-straftaten-seiner-gaeste
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Re: Urteile

Beitragvon AlexRE » Mo 5. Jan 2015, 22:41

:shock:

Oberverwaltungsgericht Lüneburg, Beschluss vom 12.11.2014 - 5 ME 153/14

Absprechen der charakterlichen Eignung für den Polizeiberuf

(...)

Aufgrund seiner unsicheren Fahrweise wurde er von Polizeibeamten angehalten. Er weigerte sich, ihnen die Fahrzeugpapiere auszuhändigen, und gab stattdessen Vollgas. Ein Polizeibeamter musste zur Seite springen, damit er nicht von dem Fahrzeug des Antragstellers erfasst wurde. Der Antragsteller setzte seine Fahrt mit etwa 150 km/h, kam mehrfach von der Fahrbahn ab, überfuhr eine Verkehrsinsel, ein Verkehrsschild sowie eine Straßenlaterne. Schließlich fuhr er mit seinem Fahrzeug in einen Graben und beschädigte die Berme. Als Polizeibeamte ihn aus dem Fahrzeug ziehen wollten, versuchte er, sich dem durch Herumwedeln der Arme zu entziehen. Er musste fixiert werden. Eine Blutentnahme ergab einen Blutalkoholgehalt von 2,03 Promille.

(...)

Der Antragsteller wendet mit seiner Beschwerde mit Erfolg ein, bei der Beurteilung seines Fehlverhaltens sei zu prüfen, ob er die ihm vorgeworfenen Delikte im Zustand der Schuldunfähigkeit begangen habe.

Der Indizcharakter der Tat sei zu verneinen, wenn nicht auszuschließen ist, dass der Antragsteller bei ihrer Begehung schuldunfähig war. Befand sich der Antragsteller aufgrund seiner Alkoholisierung in einem nicht auszuschließenden Zustand der Schuldunfähigkeit, können die hierbei begangenen pflichtwidrigen Handlungen nicht als Indiz für seine mangelnde Eignung angesehen werden.

(...)


http://www.rechtsindex.de/strafrecht/4654-absprechen-der-charakterlichen-eignung-fuer-den-polizeiberuf


Der Vollrausch selbst kann in so einem Fall ebenso bestraft werden wie die im Zustand der Schuldunfähigkeit begangene Handlung:

http://dejure.org/gesetze/StGB/323a.html

Das spielt nach der Auffassung des OVG Lüneburg anscheinend keine Rolle ... :roll:

Da kann man nur hoffen, dass sie für den Typ eine Verwendung finden, in der er nicht mit Dienstwaffe in der Öffentlichkeit herumlaufen muss.
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Re: Urteile

Beitragvon AlexRE » Mo 12. Jan 2015, 21:53

Was nicht jeder weiß: Ein Schwangerschaftsabbruch nach Fristenlösung ist straffrei, aber nicht rechtmäßig.

Oberlandesgericht Oldenburg, Beschluss vom 18.11.2014 - 5 U 108/14

Frauenärztin erkennt Schwangerschaft nicht - Schadensersatz?

(...)

Bei der Frage, ob ein Schadensersatzanspruch gegen die Frauenärztin besteht, komme es darauf an, ob der Schwangerschaftsabbruch rechtmäßig gewesen wäre, urteilten die Richter. Rechtmäßig sei ein Schwangerschaftsabbruch dann, wenn medizinische oder kriminologische Gründe dafür vorliegen. Sodann hätte für die Klägerin ein Anspruch bestehen können.

Anders liegt der Fall aber, wenn wie hier der Schwangerschaftsabbruch allein über die Beratungs- und Fristenlösung des § 218a Abs. 1 StGB erfolgen sollte. Ein solcher Schwangerschaftsabbruch ist nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs nicht rechtmäßig. Die Regelung hat lediglich zur Folge, dass die Frau, die ihre Schwangerschaft nach einer Beratung abbricht, straflos eine von der Rechtsordnung nicht erlaubte Handlung vornimmt.

(...)


http://www.rechtsindex.de/strafrecht/4667-olg-oldenburg-frauenaerztin-erkennt-schwangerschaft-nicht-schadensersatz
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Re: Urteile

Beitragvon AlexRE » Di 13. Jan 2015, 19:05

Das könnte den Leiharbeitsfirmen so passen, Risikoverlagerung auf die Arbeitnehmer ...

Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg, Urteil vom 17.12.2014 - 15 Sa 982/14

Leiharbeit - Kein Abbau von Plusstunden wegen fehlender Einsatzmöglichkeit

(...)

Das LandesArbeitsgericht Berlin-Brandenburg hat das Vorgehen des Arbeitgebers für unzulässig gehalten. Der zwischen dem Bundesverband Zeitarbeit und den Mitgliedsgewerkschaften des DGB abgeschlossene Manteltarifvertrag (MTV) Zeitarbeit vom 22. Juli 2003, der auf das Arbeitsverhältnis Anwendung findet, erlaube es nicht, auf dem Arbeitszeitkonto vorhandene Plusstunden einseitig mit Minusstunden zu verrechnen, die sich deswegen ergeben, weil für den Arbeitnehmer keine Einsatzmöglichkeit besteht.

(...)


http://www.rechtsindex.de/arbeitsrecht/4669-lag-berlin-brandenburg-urteil-15-sa-982-14-leiharbeit-und-abbau-von-plusstunden
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Re: Urteile

Beitragvon AlexRE » Sa 17. Jan 2015, 00:13

Auf Facebook gesehen und kommentiert:

Steuerhinterziehung: Vier Jahre Haft für "Prinz Protz"

Er soll die Kosten für sechs Luxusautos von der Steuer abgesetzt haben - obwohl er sie privat nutzte. Das Landgericht Augsburg hat Marcus Prinz von Anhalt zu vier Jahren Haft verurteilt.

(...)

Es war nicht das erste Mal, dass "Prinz Protz" mit dem Gesetz in Konflikt geraten ist. So hatte etwa das Landgericht Karlsruhe den Nachtklubbesitzer im Sommer 2003 zu einer Freiheitsstrafe verurteilt - unter anderem wegen versuchter räuberischer Erpressung, gefährlicher Körperverletzung, Zuhälterei und Menschenhandel.


http://www.spiegel.de/panorama/leute/marcus-prinz-von-anhalt-muss-wegen-steuerhinterziehung-vier-jahre-in-haft-a-1013491.html

>> Dagegen wurde Uli Hoeneß noch milde bestraft: <<

Das sieht auf den ersten Blick tatsächlich so aus, wenn jemand für 30 Millionen hinterzogener Steuern 1/2 Jahr weniger bekommt als jemand anderes für 800.000 Hinterziehungssumme. Allerdings war Hoeness nicht vorbestraft und eine verunglückte Selbstanzeige wirkt auch strafmildernd. Das macht schon einen sehr großen Unterschied bei der Strafzumessung aus.

Die Freundschaft zu "Prinz Protz" wirft übrigens einen Schatten auf die lustigen Fernseh - Geissens:

http://meedia.de/2012/09/12/die-geissens-die-dunkle-seite-des-tv-kults/
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Re: Urteile

Beitragvon Sonnenschein+8+ » Do 22. Jan 2015, 10:57

Sachen gibt es..

Urteil: Man(n) darf zuhause im Stehen pinkeln

Weibliche Mitbewohner dürfen sich weiterhin über Stehpinkler beschweren - Vermieter hingegen nicht mehr. Das Amtsgericht Düsseldorf hat entschieden: Dieser "Brauch" ist nicht rechtswidrig, ein Vermieter darf dem Verursacher Schäden am Toilettenboden durch Urinspritzer nicht in Rechnung stellen.


http://www.heute.de/mietrecht-urteil-mi ... 34306.html

kein Wunder, das unsere Gerichte zu viel zu tun haben. :roll:
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