Staber hat geschrieben:Moin!
Die Parteien sollten das Grundgesetz so ändern, dass in Mordfällen ,wie bei diesem Fall ,bei neuen Beweisen eben doch ein neues Verfahren möglich ist. Die 2/ 3 Mehrheit im Bundestag wäre natürlich Voraussetzung.
Dann würden die hohen Herrschaften beim BVerfG neben dem Artikel 103 Abs. 3 noch den Artikel 20 Abs. 3 (Rechtsstaatsprinzip) zur Begründung des gleichen Ergebnisses hinzuziehen. Der ist nach Art. 179 Abs. 3 überhaupt nicht änderbar, auch nicht mit einer 2/3 - Mehrheit von Bundestag und Bundesrat. In tatsächlich oder vermeintlich wichtigen Fragen ist der Mehrheitswille der Bevölkerung der Bundesrepublik irrelevant, schon immer gewesen.