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BGH verweigert Haftbefehl

BeitragVerfasst: Fr 4. Nov 2016, 11:45
von Staber
Der terrorverdächtige Syrer aus Berlin bleibt in Untersuchungshaft. Nach SPIEGEL-Informationen verweigerte der Bundesgerichtshof jedoch den Haftbefehl wegen Terrorverdachts. Der Mann sitzt nun wegen Urkundenfälschung.

http://www.spiegel.de/politik/deutschla ... 19681.html

Dass ein Terrorverdächtiger jedoch auf freien Fuß kommen sollte, bleibt erstaunlich.Wahrscheinlich bekommt er am Ende eine Entschuldigung, einen Blumenstrauß und Haftentschädigung. Mein Vorschlag,schnell in den Flieger ...
... und ab nach Tunesien. Wer eine falsche Identität angibt und sich den Asylbewerberstatus erschleicht hat sein Aufenthaltsrecht verwirkt. Mir genügt der Beweis, dass der Mann seine Helfer belogen und betrogen hat und hier kaltschnäuzig von Steuergeldern lebt. Sollen sich die Tunesischen Behörden um den Mann kümmern.

Re: BGH verweigert Haftbefehl

BeitragVerfasst: Fr 4. Nov 2016, 15:30
von AlexRE
Das ist so schon einmal nicht richtig. Das Passvergehen ist eine Straftat und Personen ohne festen Wohnsitz bzw. Ausländer können wegen der deutlich erhöhten Fluchtgefahr auch dann in U-Haft genommen werden, wenn die Strafandrohung nicht sehr hoch ist:

(...)

"Mein Mandant hat sofort gestanden, einen falschen Pass benutzt zu haben", sagte Burmeister. Seine Papiere seien in Aleppo verbrannt. "Das ist aber kein Vergehen, für das normalerweise Haftbefehl erlassen wird", so der Anwalt. Er hält die Haftgründe für vorgeschoben.


Obdachlose landen z. B. auch wegen Schwarzfahrens gelegentlich in U-Haft.

Hoffen wir mal, das es nach den in diesem Jahr getroffenen vertraglichen Vereinbarungen mit Marokko und Tunesien wenigstens keine Probleme bei der Abschiebung mehr gibt:

http://www.zeit.de/politik/deutschland/ ... nordafrika

Re: BGH verweigert Haftbefehl

BeitragVerfasst: Fr 4. Nov 2016, 18:43
von Staber
@ Alex
keine Probleme bei der Abschiebung mehr gibt:


Und anzumerken wäre noch folgendes.Im Mindesten zu erwarten wäre, dass ihnen die Kosten, die dem deutschen Steuerzahler durch Bearbeitung der Asylanträge, Kost und Logis und durch die Rückführung ins Heimatland entstehen, vollständig in Rechnung gestellt werden .Da wünsche ich Lothar de M. viel Spaß beim Ausbürgern.

Re: BGH verweigert Haftbefehl

BeitragVerfasst: Fr 4. Nov 2016, 19:42
von AlexRE
Das kannst Du vergessen. Zahlen werden selbstverständlich die deutschen Zwangsabgabenknechte, bei einigen Pseudoflüchtlingen auch mehrmals Manche stehen ja nach einer Abschiebung alsbald wieder auf der Matte.

Re: BGH verweigert Haftbefehl

BeitragVerfasst: Mi 9. Nov 2016, 08:08
von AlexRE
Tja, jetzt isses wirklich passiert ...

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