Uel hat geschrieben:Damit allerdings ein Mörder nicht kalkulieren kann wie z.B.: "15 Jahre Gefängnis ist mit die Rache an dem Mordopfer schon wert gewesen", muss beim Mordurteil zwingend ein "echtes lebenslänglich" stehen,
man könnte über eine sehr geringe Quote an Begnadigungen nachdenken, die ein Rechtsrepäsentant des Staates nach Verbüßung von Mindestfristen bei allerbesten Prognosen aussprechen dürfte.
Wäre eine Resthoffnung, die auch Auswirkungen für das Wohlverhalten Vieler im Gefängnis haben könnte.
Das echte Lebenslänglich mit vager Aussicht auf eine Begnadigung hat das Bundesverfassungsgericht als Verletzung der Menschenwürde verworfen. Da sind sich auch alle europäischen Gerichte und Politiker einig, so dass diese Option noch weiter entfernt ist als die Todesstrafe.
Wie man vielleicht trotzdem vermeiden kann, zum Schutz der Menschenwürde von Mördern das Leben Unschuldiger zu riskieren, haben wir hier auf dem Forum unter der Überschrift "Insellösung" jahrelang diskutiert:
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