31. Januar 1945Mal ein etwas anderes Jubiläum, auf den ersten Blick ohne größere historische Bedeutung:
Eddie Slovik
Edward Donald „Eddie“ Slovik (* 18. Februar 1920 in Detroit; † 31. Januar 1945 bei Sainte-Marie-aux-Mines, Frankreich) war der einzige US-amerikanische Soldat im Zweiten Weltkrieg, den die US Army wegen Fahnenflucht hingerichtet hat. Die US Army verurteilte im Zweiten Weltkrieg 21.049 Soldaten wegen Fahnenflucht (davon 49 zum Tode); nur das Urteil gegen Slovik wurde vollstreckt. Er war der erste und bisher einzige aus diesem Grund exekutierte Soldat seit dem Amerikanischen Bürgerkrieg (1861–1865).
(...)
https://de.wikipedia.org/wiki/Eddie_SlovikDer Fall könnte aber deshalb von einiger rechtsgeschichtlicher Bedeutung sein, weil gerade dieser Deserteur einer von wenigen unter den über 21.000 ist (vielleicht sogar der einzige), der mit seiner Fahnenflucht keine kämpfenden Kameraden gefährdet hat.
Normalerweise entschließen sich Deserteure ja angesichts einer akuten Todesgefahr sehr kurzfristig, einfach abzuhauen. Dabei entsteht eine Lücke, die für die Kameraden lebensgefährlich sein kann, was wiederum von Richtern in Kriegszeiten regelmäßig als Hauptgrund für die Todeswürdigkeit der Fahnenflucht angeführt wurde.
Hier hat aber ein Soldat VOR den zu erwartenden gefährlichen Einsätzen seine Vorgesetzten darüber in Kenntnis gesetzt, dass er solche Gefahren meiden wolle und deshalb nicht an vorderster Front kämpfen werde. Eine konkrete Lebensgefahr für andere Soldaten hat also gerade dieser eine Deserteur nicht verursacht.
Trotzdem haben sie nur ihn hingerichtet? Warum?
Ich kann mir das nur so erklären, dass er durch sein kaltschnäuziges Auftreten mit der beharrlichen Befehlsverweigerung sämtliche Autoritäten im Militär und in der Politik in einer Weise provoziert und in Frage gestellt hat, die weit über das hinausgeht, was andere Deserteure an Ärgernis für die Autoritäten erzeugen.
Da tritt also der sonst ständig hervorgehobene Gesichtspunkt der Gefährdung von Kameraden urplötzlich völlig in den Hintergrund und es geht nur noch um eine pure Machtdemonstration.
Deshalb halte ich den Fall für rechtsgeschichtlich bedeutsam. Man kann nämlich auch in einigen anderen Fällen bis in die Gegenwart durchaus hinterfragen, ob die in Urteilsgründen hervorgehobenen Schutzgüter verletzter Normen wirklich die Hauptgründe für das Ergebnis der Rechtsfindung sind oder ob da nicht ein machtpolitisches Hintergrundprogramm läuft, in dessen Ablauf andere Gesichtspunkte vorgeschoben werden.
Dieses Risiko halte ich für umso größer, je mehr Obergerichte und Politik miteinander personell verquickt sind, und deshalb halte ich das Auskungeln der Besetzung aller deutschen Bundesgerichte (insbesondere des Bundesverfassungsgerichts) durch die kleine Clique der gerade herrschenden Spitzen - Parteibuchkarrieristen für einen der gravierendendsten Mängel unseres politischen Systems.