AlexRE hat geschrieben:Staber hat geschrieben:Dieses gilt natürlich nur, wenn ich den Rest meines Lebens an Apparaten angeschlossen wäre.
Das ist doch das Problem. Wir haben erlebt, dass Empfängerlisten von Organspendern manipuliert wurden. Wie soll man sich da sicher sein, dass die Diagnose "Rest des Lebens an Apparaten" mit größerer Wahrscheinlichkeit erfolgt, wenn die Organe des Patienten benötigt werden? Außerdem haben Verwandte, die ja nach dem EGHMR jetzt auch ohne Patientenverfügung entscheiden dürfen, oft ein Interesse an einem möglichst frühen Erbfall.
Hm, da wird jetzt aber mit zweierlei Massstäben gerechnet. Erstens können nur vom Patienten in der Verfügung vermerkte Personen bestimmen, ob die Apparate abgestellt werden sollen oder nicht. Alle anderen dürfen das nicht und das wird hier bei uns strikt befolgt. Das ist ein Märchen dass sich da Erbschleicher frühzeitig ans Erbe machen können. Meine Patientenverfügung wird ins Netz gestellt, weltweit, sodass wenn mir etwas passiert in meinem mitgeführten Ausweis der Code für die Ärzte zur Verfügung steht, meine Patientenverfügung abzurufen und die nötigen Massnahmen vorzunehmen. Die in der Verfügung vermerkten Personen müssen sofort informiert werden und erst dann kann der Arzt die Massnahmen einleiten die der Patient verfügt hat. Man kann auch verzichten, dass die Verfügung ins Netz gestellt wird, dann besteht aber die Gefahr, dass die Wünsche von Patienten nicht befolgt werden. In der Verfügung muss man auch angeben, ob man Organe spenden will oder nicht, das kann man auch klar deklarieren.
Ich jedenfalls ich will nie an Apparaten hängen, dann ziehe ich ein menschenwürdiges Ableben den Apparaten vor. Mein Vater sagte immer zu Lebzeiten, die Menschen verrecken und die Tiere sterben. Leider hatte er recht.