Santo hat geschrieben:Vom Vorstand des Pro-Pflege Selbsthilfenetzwerks Herrn Werner Schell erhielt ich gestern folgende mail:Pro Pflege – Selbsthilfenetzwerk
Unabhängige und gemeinnützige Initiative
Vorstand: Werner Schell - Harffer Straße 59, 41469 Neuss
Telefon 02131 – 150779 02131 – 150779 - E-Mail:
ProPflege@wernerschell.de http://www.pro-pflege-selbsthilfenetzwerk.de Neuss, den 02.06.2010
Sterbehilfe-Verfahren gegen RA Wolfgang Putz
Freispruch durch den Bundesgerichtshof steht außer Zweifel – Patientenautonomie gestärkt
Sehr geehrte Damen und Herren,
die Sozietät Putz & Steldinger, München, hat am 02.06.2010 mitgeteilt:
In der heutigen Verhandlung vor dem Bundesgerichtshof wurden die offenen Fragen zur strafrechtlichen Zulässigkeit der passiven Sterbehilfe und die Abgrenzung zur verbotenen Patiententötung erörtert.
Der Verteidiger des Angeklagten und die Staatsanwaltschaft hielten ihre Plädoyers. Sowohl die Verteidigung als auch die Staatsanwaltschaft beantragten einen Freispruch. Beide Seiten erläuterten dem Gericht ausführlich ihre Gründe, warum das Urteil des Landgerichts Fulda und die Verurteilung von RA Wolfgang Putz nicht haltbar ist.
RA Wolfgang Putz bat in seinem „Letzten Wort“ um eine klare Entscheidung bzw. um klare Entscheidungsgründe, um damit den Ärzten die belastende strafrechtliche Unsicherheit zu nehmen. Bis heute werden nicht indizierte oder vom Patienten eindeutig nicht gewünschte Behandlungen zur Verlängerung des Lebens durchgeführt, weil sich Ärzte unter Verweis auf eine widersprüchliche Rechtsprechung vor strafrechtlicher Verfolgung fürchten.
Das Urteil wird am 25.06.2010 verkündet werden und wird hoffentlich endlich die notwendige strafrechtliche Rückendeckung für die Palliativmedizin bringen und klarstellen, dass die Selbstbestimmung des Patienten bis zum Ende des Lebens zu achten ist.
Quelle: PUTZ & STELDINGER - Medizinrechtliche Sozietät
Quagliostr. 7 81543 München Tel. 089/ 65 20 07 Fax. 089/ 65 99 89
http://www.putz-medizinrecht.de Der Verfahrensablauf zeigt, dass es am 25.06.2010 zu einem Freispruch kommen wird. Wir fühlen uns damit sehr bestätigt, weil wir die angegriffene Fuldaer Verurteilung von Anfang an als Fehlurteil bezeichnet und auf eine Aufhebung gesetzt haben. Damit wird die Rechtslage zu Gunsten der Patienten gestärkt.
Mit freundlichen Grüßen