Viele Menschen haben das über zum Teil Jahrzehnte Angesparte und damit z.B. ihre private Alterssicherung durch Fehlberatung seitens Bankberatern verloren.
Mag sein, dass auch bei einigen, die sich allerdings in der Minderzahl befinden dürften, eine Form von "Profitgier", hohe Zinserträge erreichen zu können, dazu beigetragen hat, derartige Risikogeschäfte abzuschließen. Vielen jedoch war das Anlagerisiko weder wirklich bewusst, noch hätten sie es bei zumutbarer Anstrengung durchschauen können oder es wurde seitens Bankberatern zerstreut, die nach Ansicht eines anerkannten Börsenfachmanns gestern Abend bei "Anne Will" ihre eigenen Produkte nicht verstanden hatten und so eine falsche Sicherheit derselben betonten.
Bei den letztgenannten Geschädigten ist anzusetzen, um den Anlegerschutz dringend zu verbessern. Das Beratungsproblem ist sogar rechtlich relativ einfach in den Griff zu bekommen: Es wäre lediglich erforderlich das Bankenhaftungsrecht durch Vorschriften zu erweitern, die erstens die lückenlose Dokumentation von Anlageberatungen nach einem vorgegebenen Prüfraster seitens Bankberatern zwingend vorschreiben und eine konsequente Haftung letzterer bei Vorsatz und Fahrlässigkeit, ähnlich der des Zivilrechts vorsehen. Damit wäre jeder Ausrede in Form von "wir haben doch alles richtig gemacht", der beliebtesten zur Zeit im Bankensektor, der Boden entzogen und die geschädigten Anleger hätten diesbezüglich keine Probleme mehr ihr Geld gerichtlich "verordnet" zurück zu bekommen. Und bei der Menge des zurück zu zahlenden Anlagegeldes dürfte als nicht ganz unwillkommener Nebeneffekt kaum noch allzuviel für ungerechtfertigte Boni übrigbleiben...
Eine Haftungseinschränkung käme insoweit nur noch in Betracht, wenn die lückenlose Beratungsdokumentation ergibt, dass der Beratene über das von ihm eingegangene Risiko umfassend informiert und er sich dessen vollkommen bewusst war...