von AlexRE » Mo 4. Mai 2009, 19:08
Hier ein Beitrag zur Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen von web.de / gmx herüberkopiert. Es geht um die Idee der teilweisen Verlegung der Brücksichtigung der für die Sozialauswahl bei betriebsbedingten Kündigungen maßgeblichen (Sozial-) Punkte auf den Zeitpunkt der Neueinstellung von Arbeitnehmern:
*****************************************
Der Arbeitgeber muss bei jeder betriebsbedingten Kündigung denjenigen von mehreren AN gleicher Qualifikation entlassen, der weniger "Sozialpunkte" hat, also nach mehreren Maßstäben wie Dauer der Betriebszugehörigkeit, Alter, Zahl der Kinder usw. sozial weniger schutzbedürftig ist als der Kollege.
Es ist in der Mehrzahl der Fälle nicht möglich, eine Sozialauswahl so vorzunehmen, dass dem AG im nachfolgenden KSchProzess nicht irgendein Fehler nachgesagt werden kann. Der führt dann zur Abfindungszahlung, nicht etwa zur Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses. Das ist de facto die Gesetzmäßigkeit, dass betriebsbedingte Kündigungen Abfindungsansprüche nach sich ziehen, obwohl der Gesetzgeber das niemals festgelegt hat. Für viele Arbeitgeber ist das ein Dauerärgernis und für nicht wenige ein Grund, die Grenze von 10 Arbeitnehmern nicht zu überschreiten. Lieber Aufträge ablehnen, als in den Gültigkeitsbereich des Kündigungschutzgesetzses zu kommen.
Mit "Sozialauswahl an den Anfang des Arbeitsverhältnisses verlegen" meinte ich, dass man die Berücksichtigung aller anderen Sozialpunkte als dem der Dauer der Betriebszugehörigkeit schon bei Beginn des Arbeitsverhältnisses vornehmen könnte. Dann müsste der AG, der bei Einstellungen auf diese Dinge geachtet hat (und das etwa von der AAgentur bescheinigt bekommen hat), bei Entlassungen nicht mehr darauf achten. Die Sozialauswahl wäre viel einfacher und würde fast immervor dem Arbeitsgericht einer Nachprüfung standhalten.
Für die AN würde das bedeuten, dass etwa Familienväter mit mehren Kindern im Arbeitsverhältnis nicht mehr so gut vor Kündigungen geschützt wären wie heute, weil der Kollege mit längerer Betriebszugehörigkeit immer besser gestellt wäre. Dafür würden die Träger der sonstigen Sozialpunkte Familie, Alter, Gesundheit / Behinderung etc., vielleicht dann auch Dauer der Arbeitslosigkeit sehr viel leichter einen Arbeitsplatz finden, wenn sie arbeitslos sind. Die Arbeitgeber bräuchten die Anerkennung der Sozialpunkte bei Neueinstellung ja dringend, um vor dem Risiko teurer Entlassungen in schlechten Zeiten geschützt zu sein.
Der Stuttgarter OB Rommel:
Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.