Wunschkind staatlich unerwünscht

Hier wird unsere Idee der einmaligen Vermögensabgabe und der zweckgebundenen Erbschaftssteuer erörtert. (2. Lastenausgleichsgesetz)

Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon Sall May » So 30. Mai 2010, 11:40

Mal ein Link zum Thema der realen Schwierigkeiten von Alleinerziehenden. Was wenn Mutter oder Vater mal besinnungslos umfallen , das Kind noch viel zu klein ist und keiner kommt vorbei?

Passiert übrigens öfter als man davon hört, und dann. Wie soll sich ein kleines Kind alleine das Fläschen warm machen, oder Hilfe rufen? Gerade in der heutigen Zeit leben viele total isoliert. Und später ist das Kind groß, die Mutter pflegebedrüftig und das Einzelkind soll es richten?

Die realen Alltagshürden, die scheinem mir viel einfach auszublenden. Und das man krank werden kann, das passiert in der Regel dem überwiegenden Teil der Menschen.

http://www.armutszeugnisse.de/menschen/menschen_07.htm
Sall May
 

Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon AlexRE » Mo 14. Jun 2010, 19:40

Noch ein Beitrag vom privaten Forum hierher kopiert:
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oje hat geschrieben:
Sall_May hat geschrieben:zum Thema der realen Schwierigkeiten von Alleinerziehenden.


Cleopatra hält Alleinerziehung nicht etwa für ein "Unglück", das es zu vermeiden und ggf. zu lindern gilt, sondern für ein "Recht" jeder Frau, auf das sich die ganze Gesellschaft ausrichten müsse. Alleinerziehung wird von ihr als erstebenswerte Lebensform dargestellt, die auch dem Staat (durch mehr Kinder) angeblich von großem Nutzen sei. Es entsteht ein absurder "Kult des Egoismus", den ich entschieden ablehne, vor allem dann, wenn Alleinerziehende Geld von anderen fordern, erpresst durch ihre Kinder, die sie oft bewußt ohne Partnerschaft (oder in beliebig wechselnden) großziehen wollen.

Hier will eine "WuKi-Witwe" ein (oder gar mehrere) künstliche Kinder kriegen. Erst später schaut sie ggf. nach einem Partner, der diese Fremdkinder akzeptieren soll. Und wenn alle Stricke reißen, muss halt der Staat (also wir alle) für sie zahlen. Das ist ein absurder "Hochseilakt", der auch noch gefördert und bewundert wird, weil er über einer Sozialen Hängematte stattfindet. Es kann ja nichts passieren, bei etwas Glück wird sogar eine Sensation gefeiert, ähnlich wie bei Lena (auch Kind einer Alleinerziehenden).
Der Stuttgarter OB Rommel:

Ich trete überall, wo das notwendig ist, der Meinung entgegen, der Umstand, dass die Diktatur zu allem fähig war, berechtige dazu, die Demokratie zu allem unfähig zu machen.
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Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon Hase » Mo 14. Jun 2010, 21:14

AlexRE hat geschrieben:Noch ein Beitrag vom privaten Forum hieher kopiert:
_____________________

oje hat geschrieben:
Sall_May hat geschrieben:zum Thema der realen Schwierigkeiten von Alleinerziehenden.


Cleopatra hält Alleinerziehung nicht etwa für ein "Unglück", das es zu vermeiden und ggf. zu lindern gilt, sondern für ein "Recht" jeder Frau, auf das sich die ganze Gesellschaft ausrichten müsse. Alleinerziehung wird von ihr als erstebenswerte Lebensform dargestellt, die auch dem Staat (durch mehr Kinder) angeblich von großem Nutzen sei. Es entsteht ein absurder "Kult des Egoismus", den ich entschieden ablehne, vor allem dann, wenn Alleinerziehende Geld von anderen fordern, erpresst durch ihre Kinder, die sie oft bewußt ohne Partnerschaft (oder in beliebig wechselnden) großziehen wollen.

Hier will eine "WuKi-Witwe" ein (oder gar mehrere) künstliche Kinder kriegen. Erst später schaut sie ggf. nach einem Partner, der diese Fremdkinder akzeptieren soll. Und wenn alle Stricke reißen, muss halt der Staat (also wir alle) für sie zahlen. Das ist ein absurder "Hochseilakt", der auch noch gefördert und bewundert wird, weil er über einer Sozialen Hängematte stattfindet. Es kann ja nichts passieren, bei etwas Glück wird sogar eine Sensation gefeiert, ähnlich wie bei Lena (auch Kind einer Alleinerziehenden).



Wie kommst den darauf das ich das "alleinerziehen nicht für ein Unglück halte" und dies als erstrebenswerte Lebensform ansehe? Hab ich nie behauptet. Im Gegenteil die einzige für mich erstrebendswerte Lebensform ist das man selbst glücklich ist mit seinem Partner, in seiner Familie und mit seiner Position in dieser.

Wenn das nicht der Fall ist, ist eine Trennung (auch wenn man Kinder hat) besser. Lieber ein ruhiges Zuhause und ein Kind das zwischen Mutter und Vater herwandern kann, als Eltern die sich ständig streiten.

Und auch habe ich nie behauptet das es in Ordnung ist wenn eine Frau viele Kinder hat die durch den Staat finanziert werden. Mal bei den Tatsachen bleiben!

Wenn du meinst das es einer Frau möglich ist, durch ein Kind von einem Mann Geld zu fordern- zu erpressen, solltest du die Männer aufklären das es Kondome gibt die man benutzen kann. Denn kein Mann wurde gezwungen seinen Samen in der Frau zu deponieren.
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Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon AlexRE » Mo 21. Jun 2010, 15:38

oje hat geschrieben:
Cleopatra hat geschrieben:Männer aufklären, dass es Kondome gibt, die man benutzen kann. Denn kein Mann wurde gezwungen seinen Samen in der Frau zu deponieren.


Lustig :lol: auch keine Frau wird gezwungen, den Samen eines Mannes aufzunehmen und ein Kind auszutragen. Dazu gehören bekanntlich immer zwei. Ist das Kind dann auf der Welt und es kommt zur "Alleinerziehung", wird das Sorgerecht einer Person (meistens der Frau) übertragen und die Zahlungspflicht der anderen (meistens dem Mann). Das zeigt deutlich, Frauen und Männer passen nicht zusammen, auch deshalb nimmt "Künstliche Befruchtung" immer mehr zu. Jetzt werden sogar sechzigjährige Frauen noch "künstlich befruchtet", denn Männer können mit 60 Jahren ja auch noch zeugen :lol:
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Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon Hase » Mo 21. Jun 2010, 15:47

AlexRE hat geschrieben:
oje hat geschrieben:
Cleopatra hat geschrieben:Männer aufklären, dass es Kondome gibt, die man benutzen kann. Denn kein Mann wurde gezwungen seinen Samen in der Frau zu deponieren.


Lustig :lol: auch keine Frau wird gezwungen, den Samen eines Mannes aufzunehmen und ein Kind auszutragen. Dazu gehören bekanntlich immer zwei. Ist das Kind dann auf der Welt und es kommt zur "Alleinerziehung", wird das Sorgerecht einer Person (meistens der Frau) übertragen und die Zahlungspflicht der anderen (meistens dem Mann). Das zeigt deutlich, Frauen und Männer passen nicht zusammen, auch deshalb nimmt "Künstliche Befruchtung" immer mehr zu. Jetzt werden sogar sechzigjährige Frauen noch "künstlich befruchtet", denn Männer können mit 60 Jahren ja auch noch zeugen :lol:


Korrekt zum Kinder machen gehören zwei.
Das eine Frau bei einer späteren Alleinerziehung das alleinige Sorgerecht bekommt ist jedoch falsch. Ein alleiniges Sorgerecht, gibt es nicht automatisch bei einer Trennung /Scheidung, sondern muss bei Gericht beantragt werden. Ohne gute Gründe gibt es unter der Berücksichtigung des "Kindswohl" kein alleiniges Sorgerecht.

Das die Zahlungspflicht meist auf die Väter übergeht ist korrekt, weil in dem Fall die Mutter ihre Zahlungspflicht dem Kind gegenüber durch die Betreung erfüllt. Sollte ein Kind jedoch nicht im Haushalt der Mutter leben, sondern z.B bei der Oma, sind BEIDE Elternteile dem Kind zum Unterhalt verpflichtet.

Das Mann und Frau wegen Sorgerecht (meistens die Mutter) und der Zahlungspflicht (meistens der Vater) nicht zusammenpassen ist ein absoluter Schwachsinn.

Wenn ein Paar ein Kind bekommt bleibt nämlich meist die Mutter daheim, versorgt das Kind und den Haushalt und der Vater versorgt die Familie finanziell. Da interresiert es übrigens keinen ob ein gem. Sorgercht besteht. Als verheiratete Frau, kann man alles ALLEINE UNTERSCHREIBEN und kein Hahn kräht danach

Wieso ist die Arbeitsteilung bei der Kindererziehung den so? Der Mann verdient nunmal meistens mehr als die Frau. Deshalb ist das Elterngeld auch nicht wirklich angekommen. Nur die allerwenigsten Väter blieben 2 Monate lang zu Hause. Das ist eine ganz einfache Kosten/Nutzenrechnnug!

Was ändert sich nach der Trennung? Gar nichts. Sie tut das selbe wie vorher er ebenfalls. Wo also ist das Problem? Liegt es an der nun neuen Kosten/Nutzenrechnung? Kosten ohne Nutzen? Weshalb blieb den die Frau zu Hause? Um den Haushalt des Vaters zu schmeissen oder wegen der Kindererziehung?

Es gibt mittlwerweile ein 50/50 Model. Beide betreuen und zahlen den tatsächlichen Lebensunterhalt des Kindes gemeinsam zur hälfte. Finde ich SUPER, hätte ich auch gerne so gemacht. Wird aber nur sehr selten gemacht, weil die meisten Väter dann ja weniger arbeiten könnten, weniger verdienen würden und obendrein "unbezahlte" Arbeit hätten, nämlich das Kind zu betreuen.

Ist schon ein Unterschied ob man z.B in Früh/Spät/ Nachtschicht arbeitet oder in eine Halbtags-Tagschicht ohne Zuschläge. Mein Exmann hat gut 2.000 Euro netto abzüglich Kindesunterhalt. Da wäre er ja schön blöd wenn er das ändern würde. Der Lohnausfall wegen Kinderbeutreuung würde dann nämlich mehr als 1.000 Euro ausmachen. Bei dem Vater hätte ich das 50/50 Model jedoch zur Pflicht gemacht. Dann hätte er nämlich keine Zeit mehr gehabt ständig seinem Geld hinterherzujammern, geschweige den heute früher Feierabend zu machen um das Fussballspiel anzusehen.

Wofür er seine Tochter natürlich heute, später zum gerichtlich- nach seinen Arbeitszeiten abgestimmten Umgang abholt. Es gibt also wie du siehst, solche und solche.
Hase
 

Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon AlexRE » Mo 21. Jun 2010, 15:53

oje hat geschrieben:
Cleopatra hat geschrieben:Dass Mann und Frau wegen Sorgerecht (meistens die Mutter) und der Zahlungspflicht (meistens der Vater) nicht zusammenpassen ist ein absoluter Schwachsinn.


NEIN - Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist einfach NICHT gegeben. Sogar das "Gesetz" schreibt diese Tatsache fest: Vor der Ehe oder nach der Scheidung bekommt die Frau (auf Antrag) immer das "Recht" mit dem Kind zu Hause zu spielen; dem Mann bleibt dann immer die "Pflicht", für "Mutter und Kind" spielende Alleinerziehende zu bezahlen, ohne dass er an diesem "Spiel" teilnehmen darf. Man könnte natürlich auch sagen, die Frau hat die "Pflicht" zu spielen, der Mann das "Recht" zu zahlen. :lol:
Das "Elterngeld" - also der kostenneutrale Rollentausch: Mutter arbeitet und Vater spielt für 2 Monate mit dem Kind - ist doch lächerlicher von der Leyen Blödsinn; schließlich geht dieses "Spiel" nicht nur über 2 Monate sondern über 15 Jahre (!)

Man stelle sich vor, bei einem Fußballspiel über 90 Min dürfte jede Spielerfrau (kostenneutral) für 1 Min eingewechselt werden, um mal die Rolle des Mannes zu erleben (oder im Frauenfußball würde entsprechend der Mann für 1 Min eingewechselt) Bild

NEIN - Schwachsinnig ist eine Frau, die vom verstorbenen Mann noch ein "künstlich befruchtetes Wunschkind" will, um damit dann "Mutter und Kind" zu spielen, während die Allgemeinheit das Ganze bezahlt, weil der verstorbene Mann nicht mehr zahlen kann Bild
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Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon Hase » Mo 21. Jun 2010, 16:13

AlexRE hat geschrieben:
oje hat geschrieben:
Cleopatra hat geschrieben:Dass Mann und Frau wegen Sorgerecht (meistens die Mutter) und der Zahlungspflicht (meistens der Vater) nicht zusammenpassen ist ein absoluter Schwachsinn.


NEIN - Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist einfach NICHT gegeben. Sogar das "Gesetz" schreibt diese Tatsache fest: Vor der Ehe oder nach der Scheidung bekommt die Frau (auf Antrag) immer das "Recht" mit dem Kind zu Hause zu spielen; dem Mann bleibt dann immer die "Pflicht", für "Mutter und Kind" spielende Alleinerziehende zu bezahlen, ohne dass er an diesem "Spiel" teilnehmen darf. Man könnte natürlich auch sagen, die Frau hat die "Pflicht" zu spielen, der Mann das "Recht" zu zahlen. :lol:


Wenn ich denke es geht nicht mehr blöder, setzt du noch einen oben drauf. :lol:

Das die Mutter das Kind nach einer Trennung betreut liegt NUR daran, dass sie es meist während des Zusammenlebens auch getan hat. Sie also auch die 1. Bezugsperson des Kindes darstellt. Der Vater hat weder das Recht zu "zahlen" noch die Mutter die Pflicht "zum spielen" sondern das KIND das Recht auf Unterhalt, Betreuung-Erziehung-Pflege. Wer die Betreuung-Erziehung-Pflege übernimmt leistet "Naturalunterhalt" und derjenige der nicht betreut leistet seinen Beitrag durch Barunterhalt und bekommt obendrein in den Ferien und am Wochenende, wenn er sein Kind zum Umgang holt, seine "Spielzeit",weil dies ebenfalls das Recht des Kindes und des Elternteil darstellt.

Für mich wäre es sehr interessant zu sehen was passieren würde, wenn eine Mutter, die keinen Beruf ausübt (den Hausfrau ist ja keiner und Kindererziehung nur mit dem Kind spielen) das Kind einfach beim voll berufstätigen Vater lassen würde.

Bei mir selbst war das mal so, das der voll berufstätige Vater- mein damaliger Ehemann, sich um das Kind kümmern musste, weil ich komplett in der Betreuung ausfiel. Es war eine absolute Katastrophe!

Im nachinein ist es aber echt köstlich zu sehen wie aufgeschmissen damals so ein "jetzt Großmaul- weil es ist ja alles easy" war, als er sich WIRKLICH mal selbst um sein Kind kümmern musste und das nicht nur mit dem Maul. Total unfähig! Mein Exmann ist da kein Einzellfall. Es ist nämlich wirklich köstlich wie fertig manch Vater nach 2-3 Wochen Sommerferien (wo er nicht arbeitet und die Kinder keine Schule oder andere Verpflichtungen haben) ankommt, wenn er die Kinder wieder zur Mutter bringt.

Und ich bleib dabei, dass weder die Mama noch der Papa ein alleiniges Sorgerecht einfach so auf Antrag bekommt, wenn keine schwerwiegende Kindswohlgefährung im Raum steht. Ich hatte nämlich schon zwei Sorgerechtsverhandlungen und es blieb beim gemeinsamen Sorgerecht.

NEIN - Schwachsinnig ist eine Frau, die vom verstorbenen Mann noch ein "künstlich befruchtetes Wunschkind" will, um damit dann "Mutter und Kind" zu spielen, während die Allgemeinheit das Ganze bezahlt, weil der verstorbene Mann nicht mehr zahlen kann Bild

NEIN, Schwachsinnig ist nur deine Ausdrucksweise. Den "Mutter und Kind spielen" tun kleine Mädchen mit ihren Puppen. Wenn jemand der Ansicht ist, dass Mutter sein, ein mit dem Kind spielen darstellt, hat entweder gar kein Kind, oder ist ein Vater der nach der Arbeit seinen Aufgabenbereich nur noch im "mit dem Kind spielen sieht." Sich aber ganz sicher, noch nie selbst um ein Kind rund um die Uhr gekümmert hat, sonst wüsste er nämlich das dazu ein klein wenig mehr als nur "spielen" dazugehört.

Das die Allgemeinheit im Fall der Witwe für das Kind bezahlt, ist auch nur eine Unterstellung deinerseits. Von wo willst du wissen wie sie die Kinderbetreuung/Berufstätigkeit regelt und wie sie finanziell dasteht? Weißt du ob ihr Mann eine Lebensversicherung hatte, was sie in letzter Zeit durch die Intervierws verdient hat? Ich weiß nur das die Spenden für den Prozess, von ihr weitergeleitet wurden an einen Kinderwunsch-Verein. So dringend nötig hat sie das Geld wohl nicht!

Ist das eigentlich mittlerweile überall so, das man jemandem irgendwas unterstellt, diesen betreffenden Menschen herabwürdigend darstellt, nur um die eigene Sichtweise/Meinung/Interessen besser begründen bzw. durchsetzten zu können?

Nach dir ist es ja offensichtlich unmöglich, wenn Väter "zahlen" müssen, aber noch unmöglicher wenn es keinen Vater mehr gibt, der "zahlen" könnte.

Was also willst du den genau? Das Väter ihre Kinder betreuen und die Mütter zahlen? Das beide zu gleichen Teilen für Betreuung und Unterhalt aufkommen? Oder das die Mutter für Betreuung und Unterhalt alleine aufkommt und aus der während des zusammeleben bestehenden Kosten/Nutzenrechnung nach der Trennung eine Altlastentsorgung wird?
Hase
 

Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon AlexRE » Mi 7. Jul 2010, 16:54

Heute auf dem privaten Forum geschrieben:
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oje hat geschrieben:
Cleopatra hat geschrieben:Was also willst du denn genau? ... Dass beide zu gleichen Teilen für Betreuung und Unterhalt aufkommen?

GENAU - Und dass nicht allein der Vater der "Alleinerziehenden" den Unterhalt und das "Mutter-Kind-Spiel" bezahlen muss, wie ich es in meinem Umfeld gerade beobachte:
Ein selbständiger Vater darf dann kein Angestellter werden, weil er damit "vorsätzlich" sein Einkommen senkt und dadurch auch die Unterhaltszahlungen für Mutter und Kind Bild
Zu weiteren Absurditäten schweige ich lieber, damit mein Blutdruck nicht steigt!


Ganz so klar wie dargestellt ist diese Situation nicht. Der Unterhaltspflichtige darf nicht mutwillig sein Einkommen mindern, um die Unterhaltsberechtigten zu schädigen. Wenn er glaubhaft darlegen kann, dass die Aufnahme der unselbständigen Tätigkeit zur Meidung einer Insolvenz oder schwerer gesundheitlicher Belastungen und damit des Risikos eines vollständigen Einkommensverlustes erfolgen musste, werden ihm vermutlich keine Nachteile daraus entstehen.
Der Stuttgarter OB Rommel:

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Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon Hase » Mi 7. Jul 2010, 17:02

AlexRE hat geschrieben:Heute auf dem privaten Forum geschrieben:
____________________________________________________

oje hat geschrieben:
Cleopatra hat geschrieben:Was also willst du denn genau? ... Dass beide zu gleichen Teilen für Betreuung und Unterhalt aufkommen?

GENAU - Und dass nicht allein der Vater der "Alleinerziehenden" den Unterhalt und das "Mutter-Kind-Spiel" bezahlen muss, wie ich es in meinem Umfeld gerade beobachte:
Ein selbständiger Vater darf dann kein Angestellter werden, weil er damit "vorsätzlich" sein Einkommen senkt und dadurch auch die Unterhaltszahlungen für Mutter und Kind Bild
Zu weiteren Absurditäten schweige ich lieber, damit mein Blutdruck nicht steigt!


Das ist auch vollkommen richtig. Ein Unterhaltsverpflichteter hat sein Einkommen nicht mutwillig zu senken, ohne das dafür einen ausreichenden Grund gibt. Wenn die beiden ausmachen das Kind abwechselnd zu betreuuen und dafür gemeinsam finanziell aufzukommen, ist das etwas anderes. Die Mutter die das Kind allein betreuut kann ja auch nicht sagen "ist mir zuviel arbeit, ich wechsel jetzt in ein Angestelltenverhältniss zum Kind und mach weniger."

Zumal du eines vergisst. Ein Vaterr MUSS immer zuerst sein Existenzminimum haben, bevor der Rest des bereinigten Einkommen auf Kind und Frau verteilt wird. Arbeitet er nun weniger, haben nur die Unterhaltsberechtigten daddurch Nachteile, da auch von dem niedrigeren Lohn sein Existensminimum vorab abgeht. Jetzt verstanden?

Mich erstaunt das du sowas okay findest, immerhin könnte der Mann in deinem Beispiel die Frau samt Kind zum Sozialhilfefall machen. Und dass kannst doch gerade du absolut nicht leiden. Oder täusche ich mich da? :)

Betreuung des Kindes und arbeiten gehen im Wechsel. Träum weiter Oje. Es lässt sich in den allerwenigsten Fällen umsetzten, das Mutter und Vater abwechselnd das Kind betreuuen und Arbeiten gehen. Wäre dem nämlich so, wäre das Elterngeld von den Eltern angenommen worden und die Väter wären mal daheim geblieben. Aber das funktioniert ja schon bei den allerwenigsten wenn sie noch in einem Haushalt zusammenleben.

Zwei verschiedene Haushalte (vielleicht sogar verschieden Wohnorte) und abwechselnd Betreuung durch beide Elternteile und arbeiten gehen. Wie soll das gehen? Beide einen Halbtagsjob? Und wie will jeder damit nur sein Miete und die eigenen Unterhaltungskosten bezahlen? Zumal du vergisst das eine Frau heute noch im Durchschnitt bis zu 20% weniger verdient als ein Mann.


Ich kenne auch einen seit Jahren Alleinerziehenden Vater. Der hat dasselbe Problem mit seiner Exfrau, wie viele Frauen mit ihren Exmännern. Seine Ex geht in Vollzeit arbeiten im Betrieb ihres neuen Partner und wohnt in seinem Haus. Wenn man ihr Existensminimum vom Einkommen abzieht und nicht einmal beachtet das sie kostenlos wohnt, kann sie für ihre Kinder (13 und 15 Jahre alt) ganze 200 Euro monatlich zahlen. Sie holt die Kinder aber nicht einmal zum Wochenende ab. Die Frau arbeitet drei Häuser weiter als die Kinder wohnen und bringt es nicht einmal fertig den Arm zu heben um zu winken wenn sie mit dem Auto am Haus vorbeifährt. Ja, sowas gibt es auch! :)

Übrigens wir haben kürzlich ausgerechnet was er für die Kinder zahlen müsste wenn sie diese betreuut. Er müsste nach seinem Einkommen 840 Euro zahlen. Jetzt verstanden das Unterhalt Einkommensabhängig ist und Einkommen nicht mit Absicht gedrückt werden darf?
Hase
 

Re: Wunschkind staatlich unerwünscht

Beitragvon Hase » Mi 7. Jul 2010, 17:03

AlexRE hat geschrieben:Heute auf dem privaten Forum geschrieben:
____________________________________________________

oje hat geschrieben:
Cleopatra hat geschrieben:Was also willst du denn genau? ... Dass beide zu gleichen Teilen für Betreuung und Unterhalt aufkommen?

GENAU - Und dass nicht allein der Vater der "Alleinerziehenden" den Unterhalt und das "Mutter-Kind-Spiel" bezahlen muss, wie ich es in meinem Umfeld gerade beobachte:
Ein selbständiger Vater darf dann kein Angestellter werden, weil er damit "vorsätzlich" sein Einkommen senkt und dadurch auch die Unterhaltszahlungen für Mutter und Kind Bild
Zu weiteren Absurditäten schweige ich lieber, damit mein Blutdruck nicht steigt!


Ganz so klar wie dargestellt ist diese Situation nicht. Der Unterhaltspflichtige darf nicht mutwillig sein Einkommen mindern, um die Unterhaltsberechtigten zu schädigen. Wenn er glaubhaft darlegen kann, dass die Aufnahme der unselbständigen Tätigkeit zur Meidung einer Insolvenz oder schwerer gesundheitlicher Belastungen und damit des Risikos eines vollständigen Einkommensverlustes erfolgen musste, werden ihm vermutlich keine Nachteile daraus entstehen.


Genau so ist es Alex.

Mein Exmann hatte auch gemeint, dass er nach der Geburt seinens Sohnens 2 Monate in Elternzeit geht.
Durfte er natürlich tun und hat er auch. Aber nicht zum finanziellen Nachteil seiner "Erstgeborenen" welcher er zum Unterhalt verpflichtet ist. Das daheimbleiben wollte er finanziell komplett auf unsere Tochter abwälzen. Das beste jedoch war, da war er 2 Monate daheim und holte seine Große trotzdem nach Arbeitszeiten zum Umgang ab. Von wegen da wenigstens dann schon freitags.

Es gibt mittlerweile die sogenannten "Hausmannsurteile" das sind dann die Unterhaltsberechtigten Väter die meinen, ihre neue Ehefrau arbeiten zu schicken und die Zweitkinder selbst zu Hause erziehen zu müssen, damit sie keinen Unterhalt mehr für ihre Erstkinder zahlen können.

So einfach ist das jedoch nicht. Wenn offensichtlich ist das sie viel weniger verdient als er verdienen würde, ist das mutwillig und kommt einer "Entziehung der Unterhaltspflicht" gleich. Das hat dann schon strafrechtliche Relevanz. Sollte sie mehr verdienen, muss sie ihm jedoch ein Taschengeld zukommen lassen, womit er für die die Erst-Kinder aufkommen muss. Meist rentiert sich das finanziell nicht, so das die Väter dann wieder selber arbeiten gehen. ;)
Hase
 

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